• Pressemeldungen
  • Pressebilder
  • Info
    • Über uncovr
    • PR Studie
    • Presse
    • Presstige
  • Login
    • Login
    • Neu anmelden
    • Passwort vergessen
Uncovr Newsroom
  • LIGHTBOX:  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • Meldungen
    • k-digital
    • tink
    • Thurn & Bauer
    • Meta Communication
    • Bestattung Himmelblau
    • Unvergessen
    • Vergissmeinnicht
  • Media
    • Pressebilder
  • Über uns
    • Über uns
  • Pressekontakt
  • Newsroom k-digital

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • Meldungen /
  • Meta Communication
  • Text
  • Bilder

Women´s Euro 2022: Sarah Zadrazil und Carina Wenninger führen Social Media Startelf laut META Social-Media Analyse

Sarah Zadrazil und Carina Wenninger präsenteste Social-Media Spielerinnen
Dateigröße: | .
| |

©
Sarah Zadrazil und Carina Wenninger präsenteste Social-Media Spielerinnen © wiki commons_Sarah Zadrazil und Carina Wenninger

Pressemeldung, 06.07.2022
Wien, 06.07.2022 – Das Warten hat ein Ende: Anlässlich der UEFA Women’s EURO 2022erhebte META, der Full-Service-Anbieter für Medienbeobachtung und Medienanalyse, eine Social-Media-Analyse und nahm die Präsenz aller Kaderspielerinnen in den sozialen Medien genauer unter die Lupe und kürte die entsprechende Startelf. Tor! Sarah Zadrazil und Carina Wenninger sind die präsentesten Spielerinnen der ÖFB-Auswahl auf Instagram, Facebook und Co.

META, der Full-Service Anbieter für Medienbeobachtung und Medienanalyse, erhebte die Präsenz aller Kaderspielerinnen in den sozialen Medien und kürt nun feierlich die entsprechende Startelf. Abseits sportlicher Leistungen und taktischer Überlegungen zählt einzig die Präsenz in den sozialen Medien in den letzten beiden Wochen vor dem Anpfiff.


Heute Abend eröffnen die österreichischen Fußball-Frauen die UEFA Women´s EURO gegen die Gastgeberinnen aus England. Über 70.000 Zuseher:innen sorgen im legendären Old Trafford für die gebührende Kulisse. Ihren EM-Kader bezeichnete die ÖFB-Teamchefin Irene Fuhrmann im Vorfeld als "sehr gute Mischung aus arrivierten Spielerinnen, aber auch aufstrebenden jungen Talenten". Doch welche Startelf schickt sie heute auf das Feld? Social Media Analyse von META Communication International: Die beiden Team-Routiniers sind die präsentesten Spielerinnen der ÖFB-Auswahl auf Instagram, Facebook und Co.

Im Tor setzt sich die arrivierte Arsenal-Torfrau Manuela Zinsberger durch. Die Verteidigung bildet die Viererkette Virginia Kirchberger, Carina Wenninger, Viktoria Schnaderbeck und Laura Wienroither. Im Angriff behauptet sich Nicole Billa gegen ihre Stürmerkolleginnen Lisa Makas und Stefanie Enzinger. Im Mittelfeld gibt es mit EM-Neuling Annabell Schasching eine Überraschung. Sie reiht sich neben Laura Feiersinger, Barbara Dunst und Social Media Star Sarah Zadrazil ein. Katharina Schiechtl vervollständigt die Auswahl. Verena Hanshaw und Sarah Puntigam, die in acht der letzten zehn Spiele in der Startelf standen, generierten über die sozialen Medien nur wenig Aufmerksamkeit und schafften es nicht in die virtuelle Startelf.

Doch wie schon Trainer-Legende Otto Rehagel feststellte: „Die Wahrheit liegt auf dem Platz“. Ganz in diesem Sinne drückt das Team von META heute Abend die Daumen und wünscht dem österreichischen Frauen-Nationalteam ein erfolgreiches Turnier."



Hinweis an die Redaktion:
Autor: Klemens Herzog, Projektmanager Medienanalysen. Untersuchungszeitraum: 22.06. – 05.07.; analysierte Plattformen: Facebook, Twitter, Instagram, YouTube (eigene Profile der Sportlerinnen wurden nicht berücksichtigt).

Copyright:
Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © META Communication - Gruppenbild I Grafiken “META Social Media Startelf & Erfasste Beiträge pro Spielerinnen”, META Communication/ k-digital.

Seite drucken Link mailen

META Communication International ist ein Full-Service-Anbieter für Medienbeobachtung und Medienanalyse mit speziell zugeschnittenen Lösungen für national und international agierende Unternehmen. Als verlässlicher Partner und Vorreiter in diesem Bereich seit über 30 Jahren berät und unterstützt META nationale und internationale Konzerne, Klein- und Mittelbetriebe sowie Start-Ups und Privatpersonen. Beobachtet werden Informations- und Kommunikationskanäle in allen Mediengattungen – Print, Online, Social Media, TV & Radio und Podcast. Neben dem klassischen Pressespiegel werden lektorierte Produkte von ausgebildeten Redkteur:innen mit Branchenwissen, Zusammenfassungen in unterschiedlichen Sprachen sowie professionell erstellte Medienanalysen angeboten. Die Auswertung und Aufbereitung der Daten orientiert sich exakt an den Informationsbedürfnissen der META-Kunden. Langjährige und neu gewonnene Kunden profitieren von einem Informationsvorsprung und können nachhaltige Kommunikationsstrategien zielgruppenorientiert planen und erfolgreich umsetzen.

Zur Meldungsübersicht
Allen Meldungen folgen

Pressemappe

Sofort downloaden

Pressetext 2978 Zeichen

Pressetext als .TXT Pressetext kopieren

Bilder (4)

Sarah Zadrazil und Carina Wenninger präsenteste Social-Media Spielerinnen
Sarah Zadrazil und Carina Wenninger präsenteste Social-Media Spielerinnen
1 600 x 900 © wiki commons_Sarah Zadrazil und Carina Wenninger
Dateigröße: 2,1 MB | .png
| | Alle Größen
Sarah Zadrazil und Carina Wenninger präsenteste Social-Media Spielerinnen
Sarah Zadrazil und Carina Wenninger präsenteste Social-Media Spielerinnen

© wiki commons_Sarah Zadrazil und Carina Wenninger
META Social Media Startelf
META Social Media Startelf
1 600 x 900 © META Communication
Dateigröße: 1,1 MB | .png
| | Alle Größen
META Social Media Startelf
META Social Media Startelf

© META Communication
META Communication Teamfoto
META Communication Teamfoto
3 543 x 2 657 © META Communication
Dateigröße: 4,6 MB | .jpg
| | Alle Größen
META Communication Teamfoto
META Communication Teamfoto

© META Communication
Erfasste Beiträge der META Analyse pro Spielerinnen
Erfasste Beiträge der META Analyse pro Spielerinnen
1 080 x 1 920 © META Communication
Dateigröße: 2,2 MB | .png
| | Alle Größen
Erfasste Beiträge der META Analyse pro Spielerinnen
Erfasste Beiträge der META Analyse pro Spielerinnen

© META Communication

Presse­kontakt

Meta Communication

k-digital I PR-Agentur:
Thomas Thaler I Director PR & Digital Communications
thomas.thaler@k-digital.at
T: +43 66460 700 22237

META Communication International:
Full-Service-Anbieter für Medienbeobachtung und Medienanalyse
Mirela Dayarova I Head of New Business
mirela.dayarova@metacommunication.com
+43 664 855 30 38

META Communication Teamfoto

META Communication Teamfoto (. jpg )

© META Communication
Maße Größe
3543 x 2657 4,6 MB
1200 x 900 321,7 KB
600 x 450 114,9 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
Sarah Zadrazil und Carina Wenninger präsenteste Social-Media Spielerinnen
Sarah Zadrazil und Carina Wenninger präsenteste Social-Media Spielerinnen
2,1 MB .png © wiki commons_Sarah Zadrazil und Carina Wenninger
META Social Media Startelf
META Social Media Startelf
1,1 MB .png © META Communication
Erfasste Beiträge der META Analyse pro Spielerinnen
Erfasste Beiträge der META Analyse pro Spielerinnen
2,2 MB .png © META Communication
Presse­verteiler
Sie wollen aktuelle Medienmitteilungen von Ihre Firma automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Anmelden

Thomas Thaler, MA
Director I k-digital
PR & Digital Communications
1190 Wien | Leopold-Ungar-Platz 1
T: +43664 60 700-22237
Mail: thomas.thaler@k-digital.at

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum