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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Österreich Tage bei tink: Top-Deals bis zu minus 50 Prozent

tink eröffnet die Österreich Tage mit Rabatten bis zu minus 50 Prozent
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tink eröffnet die Österreich Tage mit Rabatten bis zu minus 50 Prozent © tink

Pressemeldung, 03.06.2022
Wien, 03.06.2022 – Mein Zuhause is g’scheit - Und Deins? Unter diesem Motto launcht Premium-Online-Händler tink seine ersten Österreich Tage. Bis zum 13. Juni warten exklusive Top-Deals bis zu minus 50 Prozent auf smarte Lifestyle-Produkte von Nuki, Google, tado°, Netatmo, Sonos, u. v. m. - jetzt nur auf tink.at. 

I wer narrisch! Bei den Österreich Tagen des Connected-Home-Pioniers tink warten bis einschließlich Montag, 13. Juni 2022, Sonderrabatte bis zu minus 50 Prozent. Außerdem gibt es im Zuge der Österreich Tage das facettenreiche Produktportfolio von tink erstmals nicht nur online zu erleben, sondern live: In Österreichs erstem tink Pop-Up Store. Nähere Informationen zum Pop-Up Store sind hier zu finden.


Lieblings-Gspusi Google
Der absolute Held im Alltag ist der Google Nest Hub. Der smarte Bildschirm sorgt für einen verlässlichen Weckruf am Morgen, erinnert an Termine während der Mittagspause, wird abends zum digitalen Rezeptbuch und tarnt sich zwischenzeitlich als dekorativer Bilderrahmen. Außerdem lassen sich mit dem Hub bequem alle weiteren Smart-Tools via Sprachbefehl steuern. 

tink-Tipp:  
Der Google Nest Hub (2. Generation) im 2er-Pack ist im Rahmen der Österreich Tage ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 109,95 Euro (statt 199,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 


Hereinspaziert!
Dem herkömmlichen Türschloss Tschüss mit ü und Tschau mit au sagen: Mit dem Komplett-Set von Nuki war Heimkommen noch nie komfortabler oder sicherer. Das Schloss wird ohne lästiges Schrauben an die Tür montiert und verwandelt Smartphone und -watch zum neuen Türöffner. Mit Fob und Keypad kann das Schloss auch ohne Schlüssel und ohne Smartphone geöffnet werden. Bis zu 200 weitere virtuelle Schlüssel für Familie oder Reinigungskräfte können vergeben werden, während man in der Nuki App easy den Überblick behält.

tink-Tipp:  
Das Nuki Komplett Set mit Nuki Smart Lock 3.0, Bridge, Fob, Door Sensor und Keypad ist im Rahmen der Österreich Tage ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 299,00 Euro (statt 405,00 Euro) auf tink.at verfügbar. 


Gut fürs Börserl
Wer sich vor steigenden Heizkosten schützen möchte, steigt jetzt um auf die smarten Thermostate von tado°. Mit dem Starter Kit V3+ mit 5 Thermostaten und Bridge können bis zu fünf Heizungen parallel gesteuert werden. Die thermischen Gebäudeeigenschaften bezieht das Thermostat in seine Heizsteuerung selbstverständlich mit ein. Durch automatische An- und Abwesenheitserkennung sowie durch die integrierte Wettervorhersage werden Heizkosten zusätzlich reduziert und somit nicht nur Energie, sondern auch bares Geld gespart.

tink-Tipp:  
Das tado° Smartes Heizkörper-Thermostat Starter Kit V3+ mit 5 Thermostaten und Bridge ist im Rahmen der Österreich Tage ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 279,00 Euro (statt 439,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 


Wetter gut, alles gut
Mit dem Netatmo All-in-One Wetter-Paket verwandelt man jedes Zuhause in ein modernes Wetterlabor. Denn dieses misst Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, CO₂-Gehalt und Geräuschpegel sowohl in- als auch outdoor. Das smarte Tool informiert via Smart-Phone-Mitteilung, wenn es an der Zeit ist, ordentlich durchzulüften oder wann der nächste Platzregen bevorsteht und die Gartenmöbel sicher im Trockenen verstaut werden sollten. Mit Amazon Alexa lässt sich die Netatmo Wetterstation sogar per Sprachbefehl steuern.

tink-Tipp:  
Die Netatmo Premium Set Wetterstation ist im Rahmen der Österreich Tage ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 229,00 Euro (statt 358,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 


Servus, Sonos!
Stereo-Sound zum Verlieben bringt das Sonos Entertainment Set bestehend aus Sonos Ray Soundbar und Sonos One SL. Das Duo funktioniert problemlos mit dem Fernseher, erkennt dank raumbezogener Tuning-Technologie die Gegebenheiten der Lautsprecherpositionierung und passt den Sound für ein optimales Erlebnis an. Mit Sonos Ray hat der Hersteller seine kleinste und günstigste Soundbar herausgebracht, die das Fernseh-, Musik oder Gaming-Erlebnis mit raumfüllendem Sound verbessert. Gestochen scharfe Dialoge, die nicht von Hintergrundgeräuschen überlagert werden, sorgen für einen unvergleichlichen Entertainment-Faktor. 

tink-Tipp:  
Das Sonos One SL Ray 5.0 Entertainment Set ist im Rahmen der Österreich Tage ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 649,95 Euro (statt 697,00 Euro) auf tink.at verfügbar. 


Adlerauge Arlo
Sicherheit geht vor! Die kabellose Überwachungskamera von Arlo Pro 4 eignet sich sowohl für Smart-Home-Fans als auch für Einsteiger*innen. Ohne Bridge lässt sie sich nur über WLAN im eigenen Zuhause installieren und überzeugt mit kristallklarer Bildqualität in 2K HDR, Farb-Nachtsicht und einer Zwei-Wege-Kommunikation mit Rauschunterdrückung, über die man mit seinen Besucher*innen vor der Tür ungestört von Wind und Wetter in Ruhe sprechen kann. Bei unerwünschtem Besuch wird die Arlo zum Bodyguard: Ein integriertes Spotlight und eine Sirene tragen effektiv dazu bei, Eindringlinge abzuschrecken.

tink-Tipp:  
Das Arlo Pro 4 - Kabellose Überwachungskamera 4er-Set plus gratis Kamera ist im Rahmen der Österreich Tage ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 659,95 Euro (statt 1.048,99 Euro) auf tink.at verfügbar. 


Baba Gartenarbeit!
Mit Flächen bis zu 500 Quadratmetern nimmt es der Bosch Indego S+ 500 Mähroboter gekonnt auf. Dabei bewegt er sich in parallelen Bahnen, was einige Vorteile hat: Zum einen schafft er dadurch ein optisch natürliches Mähmuster, zum anderen lebt der Rasen durch dieses Mähverfahren länger und gesünder. Via Sprachbefehl kann der Mähvorgang gestartet, pausiert oder beendet werden. Gekoppelt mit weiteren Smart-Home-Tools ändert er etwa seinen Mähplan, sollte schlechtes Wetter prognostiziert sein.

tink-Tipp:  
Der Bosch Indego S+ 500 Mähroboter inklusive gratis Garage ist im Rahmen der Österreich Tage und mit dem Gutschein-Code “Rasen20” ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 699,00 Euro (statt 1.139,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 


👉 Noch mehr smarte Deals zu den Österreich Tagen:
  • Bosch Smart Home - Starter Set Rollosteuerung mit 8 Unterputz-Aktoren - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 399,95 Euro (statt 658,60 Euro)
  • Netatmo Smarte Außenkamera 2er-Set plus kostenloses Google Nest Hub - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 429,00 Euro (statt 699,97 Euro)
  • eufyCam 2 Pro 4+1 Kit mit HomeBase 2 plus gratis eufy Solo IndoorCam Pan und Tilt - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 499,00 Euro (statt 727,99 Euro)
  • Husqvarna Automower 415X Mähroboter - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 2.399,00 Euro (statt 2.623,95 Euro)
  • Google Nest Doorbell (mit Akku) + Google Nest Hub (2. Generation) - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 209,00 Euro (statt 299,98 Euro)
  • Netatmo Smarte Außenkamera 2er-Set + kostenloses Google Nest Hub (2. Generation) - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 429,00 Euro (statt 699,97 Euro)
Hinweis an die Redaktion:
Bei Fragen zu einem Produkttest wenden Sie sich gerne an uns. Mehr Informationen über tink und zu dem gesamten Produktportfolio finden Sie unter tink.at.

Copyright:
Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © Google Nest Hub, Google | Nuki Smart Lock 3.0, Nuki | tado° Smartes Heizkörper-Thermostat, tado° | Netatmo Premium Set Wetterstation, Netatmo | Sonos Ray, Sonos | Arlo Pro 4 - Kabellose Überwachungskamera 4er-Set, Arlo | Bosch Indego S+ 500 Mähroboter plus gratis Garage, Bosch
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Über tink
tink ist der Experte für alles rund um das Internet der Dinge. Die Firma wurde 2016 in Berlin gegründet und hat es sich mit seinen mehr als 100 Mitarbeiter*innen zum Ziel gesetzt, jedermann für ein vernetztes Zuhause zu begeistern. Dabei konzentriert sich das Unternehmen nicht nur auf die Vermarktung der vernetzten Hardware, sondern vor allem auf die dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Versicherungen und Mietmodelle. tink wurde von Dr. Marius Lissautzki und Dr. Julian Hueck gegründet und ist neben Deutschland und Österreich in vier weiteren Märkten (US, NL, BE, SE) aktiv. tink wurde 2018 als eines der am schnellsten wachsenden Startups in Europa mit dem Tech5 Award ausgezeichnet. Das Unternehmen hat sich in dem wachsenden Markt rund um Smart Home-Lösungen fest als Experte positioniert und konnte bereits 700.000 Kund*innen von sich überzeugen. Hinter tink stehen die Investoren Rocket Internet, Cadence Growth Capital, ProSiebenSat.1 und der schwedische Energieversorger Vattenfall. Die Smart-Home-Plattform tink sicherte sich 2021 im Rahmen der Series D Finanzierungsrunde ein Investment in Höhe von 40 Mio. Euro.

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Nuki Smart Lock 3.0
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