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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Hitze im Haus: Mit tink für Abkühlung im Smart Home sorgen

erfal smartes Rollo, blickdicht - powered by Homematic IP + Installationsservice
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erfal smartes Rollo, blickdicht - powered by Homematic IP + Installationsservice © Pexels | cottonbro

Pressemeldung, 25.07.2022
Wien, 25.07.2022 – Der Sommer ist voll von Abenteuern im Freien und dem Gefühl von Sonne auf den Armen. Die warme Jahreszeit birgt eine Art von Glück - sie schmeckt nach frischem Obst, das so fruchtig ist, dass es am Kinn herunter tropft. Wenn die Temperaturen wie verrückt steigen und man am liebsten das Homeoffice direkt an den Pool verlegen möchte, freut man sich besonders auf eine Abkühlung. Dank smarter Rollosteuerung findet man diese direkt in den eigenen vier Wänden und jetzt auch auf tink.at. 
 
Smarte Steuerung für Deine Rolllos, Markisen und Jalousien
Das smarte Upgrade für Rollläden, Markisen und Jalousien schenkt nicht nur Abkühlung und Erleichterung. Ob manuell, per Smartphone-App oder Sprachsteuerung, dank intelligenter Steuerung ist die volle Kontrolle über Rollläden zeit- und ortsunabhängig gesichert. Voll automatisiert mittels eigens erstellter Zeitpläne, oder unterwegs gesteuert via Smartphone, die moderne Möglichkeit zum klassischen Wandschalter holt das beste aus unseren liebsten Schattenspendern.


Der Weg ins schattige Ziel
Kinderleicht lässt sich die intelligente Rollosteuerung ins Smart Home-System einbinden. Das präferierte Produkt wird einfach mit einer Bridge verbunden und schon steht dem schattigen Erlebnis nichts mehr im Wege. Je nach Marke wird die smarte Steuerung per Z-Wave, WLAN oder Funk verbunden. Im nächsten Schritt wird die passende Smartphone-App installiert, um so spielerisch einfach verbundene Rollläden, Markisen oder Jalousien über das eigene Smartphone zu steuern. Auch in bereits bestehende Smart Home-Systeme lässt sich eine smarte Rollladensteuerung einwandfrei integrieren.



Hey Google, bitte lass die Rollo hochfahren!
Die moderne Lösung für angenehmen Schatten lässt sich ganz einfach per Sprachbefehl steuern. Ob zum Hoch- und Herunterzufahren oder das Einstellen auf eine bestimmte Höhe, schnell gesagt ist schnell getan – und das, ohne einen einzigen Finger zu heben. Dank smarte Rollladensteuerung lassen sich Energie- und Heizkosten nachhaltig einsparen, indem beispielsweise Rollläden bei Sonneneinstrahlung automatisch herunterfahren. Scheint im Winter die Sonne, können Rollläden beispielsweise nach oben fahren, um so die eigenen vier Wände auf natürliche Weise zu erwärmen.

Auch mit anderen Smart Home-Geräten ergeben sich spannende Möglichkeiten eine intelligente Rollladensteuerung zu verwenden. In Kombination mit einem smarten Rauchmelder, können smarte Rollläden im Falle eines Alarms automatisch hochfahren, um so Fenster als Fluchtwege freizuhalten. Sind smarte Rollläden mit einer Wetterstation verbunden, können diese im Falle eines Sturms Rollläden automatisch herunterfahren, um so sicherzustellen, dass alle Fenster intakt bleiben. Bei Abwesenheit können smarte Rollläden auch Anwesenheitssimulationen ganz einfach umsetzen.



Vorteile der smarten Rollladensteuerung:
👉 Zeitpläne: Individuell wie der Mensch selbst erleichtern Zeitpläne und automatische Einstellungen das Leben. Sie werden einfach über die App gesteuert und sorgen für smarten Sonnenschutz. So kann etwa festgelegt werden, dass morgens die Rollos automatisch hochfahren und zum Sonnenuntergang wieder herunter.
👉 Smartphone-App: Ein smartes Zuhause steht für Bequemlichkeit und erleichtert das Leben auch, wenn man unterwegs ist. Mit der App lassen sich deshalb Rollläden, Markisen und Jalousien einfach bequem via Smartphone steuern.
👉 Sprachsteuerung: Kompatiblen Sprachassistenten ins Smart Home-System einbinden und Rollläden bequem per Sprachbefehl.
👉 Verknüpfungen: Smarte Rollladensteuerungen lassen sich spielerisch leicht mit anderen Smart Home-Geräten verbinden.
👉 Flexibel erweiterbar: Dem existierendem Smart Home-System kann jederzeit ein weiteres Gerät hinzugefügt werden.

Maßgefertigte Schattenspender
Der blickdichte Smart Home-Sonnenschutz von Erfal schützt die eigenen Vier Wände zuverlässig vor der Sommerhitze und funktioniert dank leistungsstarkem Funk-Antrieb mit integriertem Lithium-Ionen-Akku völlig kabellos. Die smarte Lösung wird zentral per App aus dem Homematic IP System gesteuert und garantiert so Licht- und Blickschutz in vier verschiedenen Farben. Das smarte Rollo ist mit den gängigen Sprachassistenten Google Assistant und Amazon Alexa kompatibel und erleichtert so die intelligente Anwendung. Im Paket S steht tink mit Technikern von der Helferline zur Seite und sorgt für professionelle und unkomplizierte Installation - und das ganz ohne zusätzliche Kosten.

tink-tipp:
 
Das smarte Rollo von Erfal, blickdicht - powered by Homematic IP + Installationsserviceist ab sofort zu einem Aktionspreis von nur 299,95 Euro (statt 318,00 Euro) auf tink.at in Schwarz, Weiß, Sand und Grau verfügbar.
 


Das schattige Herzstück
Der Bosch Smart Home Controller bildet das Herzstück des Bosch Smart Home Systems. Spielerisch einfach lassen sich so Rollladen smart steuern - optional auch von unterwegs. Via App kann immer auf die verschiedenen installierten Geräte zugegriffen werden, um so das Beste aus dem smarten Zuhause zu holen. Der Bosch Smart Home Controller ist dank Zeitschaltungen in der Lage sich am Sonnenauf- und Untergang zu orientieren und garantiert zu intelligente Bequemlichkeit für das traute Heim. Pro Buchse wird für das smarte Bosch System ein zusätzlichen Adapter benötigt. Diese gibt es bei tink in kostengünstigen Fünferpacks, die sowohl mit der Rollladen- als auch der Lichtsteuerung von Bosch kompatibel sind.

tink-tipp:
 
Das Bosch Smart Home - Starter Set Licht-/ Rollladensteuerung mit 5 Unterputz-Aktoren (Gen. 2) ist ab sofort zu einem Aktionspreis von nur 299,95 Euro (statt 448,75 Euro) auf tink.at verfügbar.

Hinweis an die Redaktion:

Bei Fragen zu einem Produkttest wenden Sie sich gerne an uns. Mehr Informationen über tink und zu dem gesamten Produktportfolio finden Sie unter tink.at.

Copyright:
Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © erfal | Pexels | tink
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Über tink
tink ist der Experte für alles rund um das Internet der Dinge. Die Firma wurde 2016 in Berlin gegründet und hat es sich mit seinen mehr als 100 Mitarbeiter*innen zum Ziel gesetzt, jedermann für ein vernetztes Zuhause zu begeistern. Dabei konzentriert sich das Unternehmen nicht nur auf die Vermarktung der vernetzten Hardware, sondern vor allem auf die dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Versicherungen und Mietmodelle. tink wurde von Dr. Marius Lissautzki und Dr. Julian Hueck gegründet und ist neben Deutschland und Österreich in vier weiteren Märkten (US, NL, BE, SE) aktiv. tink wurde 2018 als eines der am schnellsten wachsenden Startups in Europa mit dem Tech5 Award ausgezeichnet. Das Unternehmen hat sich in dem wachsenden Markt rund um Smart Home-Lösungen fest als Experte positioniert und konnte bereits 700.000 Kund*innen von sich überzeugen. Hinter tink stehen die Investoren Rocket Internet, Cadence Growth Capital, ProSiebenSat.1 und der schwedische Energieversorger Vattenfall. Die Smart-Home-Plattform tink sicherte sich 2021 im Rahmen der Series D Finanzierungsrunde ein Investment in Höhe von 40 Mio. Euro.

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