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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Urlaub auf Balkonien: Mit tink in fünf smarten Steps zur Wohlfühl-Oase

Urlaub auf Balkonien
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Urlaub auf Balkonien © Pexels

Pressemeldung, 11.07.2022
Wien, 11.07.2022 – Auch wenn die Wolken heute für etwas trübe Stimmung sorgen, heißt es ab Mittwoch wieder Sommer, Sonne, Sonnenschein. Die Balkonmöbel stehen bereit und die ersten lauen Frühsommer-Abende können dann endlich wieder im Freien genossen werden. Mit tink.at werden Balkon und Terrasse kinderleicht mit dem Smart Home vernetzt, um so Balkonien zum ultimativen Urlaubsziel zu machen. 

Den Sommer mal nicht in Italien, Griechenland oder Portugal verbringen, sondern auf dem Balkon? Mit fünf smarten Steps des Premium-Online-Anbieters tink lässt sich die eigene Freifläche easy zur ultimativen Urlaubsdestination wandeln. Im Handgepäck mit dabei sind kristallklare Sounds von Sonos, ultrastarke Wifi-Connections mit Google, individuell anpassbares Ambiente mit Innr und Wetter-Wunderwuzzis von Netatmo und Eve. Ganz nach dem Motto “Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf’m Sonnendeck”. Noch mehr Inspirationen für den Balkon gibt es jetzt auf tink.at. 


Step 1: Keine Wetter-Überraschungen
Um seine Mimosas ungestört am Nachmittag im Liegestuhl genießen zu können, gilt es, das Wetter genau im Auge zu behalten. Doch bevor man zur Hobby-Meteorolog*in wird , setzt man auf die dritte Version der Netatmo Wetterstation, die Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, CO₂-Gehalt und Geräuschpegel nicht nur out-, sondern auch indoor misst. Das smarte Tool informiert via Smart-Phone-Mitteilung, wenn es an der Zeit ist, ordentlich durchzulüften oder wann der nächste Platzregen bevorsteht und die Balkonmöbel sicher im Trockenen verstaut werden sollten. Kommunikation funktioniert auch in die andere Richtung: Mit Amazon Alexa lässt sich die Netatmo Wetterstation sogar per Sprachbefehl steuern.

tink-Tipp:
Die Netatmo Wetterstation Version 3 ist ab sofort zu einem Aktionspreisvon 169,95 Euro (statt 189,00 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Step 2: Grüner-Daumen-Support
Als Sichtschutz, Sauerstoff-Produzent oder einfach fürs Ambiente: Pflanzen sind bei einem Urlaub auf Balkonien ein absolutes Muss. Um Efeu, Hortensie und Co. auch mit ausreichend Wasser zu versorgen, kommt die smarte Bewässerungsanlage von Eve Aqua zum Einsatz. Sie misst nicht nur den Wasserverbrauch, sondern erstellt auch individuelle Bewäserungszeitpläne. 

tink-Tipp:
Der Eve Aqua plus Eve Energy ist ab sofort zu einem Aktionspreis von 109,95 Euro (statt 139,90 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Step 3: Schnell gestreamt
Damit sich Filme und Serien auch im Freien problemlos streamen lassen, gilt es auch hier smarte Vorkehrungen zu treffen. Mit dem Google Nest Wifi 2er-Set verbringt man die Zeit nicht mehr vor nervigen Ladebalken. Das Set aus Router und Access Point hält sein Versprechen von weitreichendem und schnellem Internet und begeistert gleichzeitig durch den integrierten Google Assistant für noch mehr Komfort. Der inkludierte Google Nest Hub der zweiten Generation überzeugt dabei durch seine vielseitigen Einsatzmöglichkeiten.

tink-Tipp:
Das Google Nest Wifi 2er-Set plus Google Nest Hub (2. Generation) ist ab sofort zu einem Aktionspreis von 249,00 Euro (statt 358,99 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Step 4: Light it up
Wohn-, Ess-, Party- und Relaxbereich in einem - der Balkon muss für viele Eventualitäten herhalten. Individuelle Lichtstimmungen sorgen bei jedem Anlass für das richtige Ambiente. Mit dem Innr Smart Outdoor Spot Light Colour Zigbee 3er-Set hat man neben angenehmem Warmweiß bis zu 16 Millionen unterschiedliche Farbspektren zur Auswahl, die jede Freifläche in eine neue Farbwelt tauchen können. Selbstverständlich sind die einzelnen Spots auch dimmbar. Ideal, wenn sich die Lichtverhältnisse im Laufe des Tages verändern.

tink-Tipp:
Das Innr Smart Outdoor Spot Light Colour Zigbee 3er-Set plus gratis Erweiterung ist ab sofort zu einem Aktionspreisvon 139,95 Euro (statt 174,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Step 5: 
Den richtigen Sound für die tägliche Siesta hat Sonos: Mit seiner kompakten Größe ist der Sonos Roam der perfekte Lautsprecher für gemütliche Stunden auf Balkonien - oder auch für beschwingte Zusammenkünfte am Abend. Über Bluetooth streamt das kleine Kraftpaket bis zu 10 Stunden lang ununterbrochen Musik und nicht einmal Wasser kann dem Sonos Roam etwas anhaben, sollte man nicht rechtzeitig genug auf seine Netatmo Wetterstation gehört haben. Gemeinsam mit dem Google Nest Mini ein starkes Paar in Sachen smarte Sprachsteuerung und erstklassiger Sound.

tink-Tipp:
Der Sonos Roam plus Google Nest Mini ist ab sofort zu einem Aktionspreisvon 219,95 Euro (statt 258,00 Euro) auf tink.at verfügbar. 

👉 Weitere smarte Deals:
  • Google Nest Audio plus Google Pixel Buds A Series - zu einem Aktionspreis von nur 159,95 Euro (statt 198,99 Euro)
  • Sonos Move plus Google Nest Mini - zu einem Aktionspreis von nur 399,95 Euro (statt 458,00 Euro)
  • Philips Hue Wandleuchte Appear 2er-Set - zu einem Aktionspreis von nur 269,95 Euro (statt 299,98 Euro)
  • Ring Stick Up Cam Elite - Überwachungskamera für den Innen- und Außenbereich - zu einem Aktionspreis von nur 179,00 Euro (statt 199,99 Euro)
Hinweis an die Redaktion:
Bei Fragen zu einem Produkttest wenden Sie sich gerne an uns. Mehr Informationen über tink und zu dem gesamten Produktportfolio finden Sie unter tink.at.

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Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © Canva/gregory_lee | Netatmo Wetterstation, Version 3, Netatmo | Eve Aqua plus Eve Energy, Eve | Google Nest Wifi 2er-Set plus Google Nest Hub, Google | Innr Smart Outdoor Spot Light Colour Zigbee 3er-Set plus gratis Erweiterung, Innr | Sonos Roam plus Google Nest Mini, Sonos
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Über tink
tink ist der Experte für alles rund um das Internet der Dinge. Die Firma wurde 2016 in Berlin gegründet und hat es sich mit seinen mehr als 100 Mitarbeiter*innen zum Ziel gesetzt, jedermann für ein vernetztes Zuhause zu begeistern. Dabei konzentriert sich das Unternehmen nicht nur auf die Vermarktung der vernetzten Hardware, sondern vor allem auf die dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Versicherungen und Mietmodelle. tink wurde von Dr. Marius Lissautzki und Dr. Julian Hueck gegründet und ist neben Deutschland und Österreich in vier weiteren Märkten (US, NL, BE, SE) aktiv. tink wurde 2018 als eines der am schnellsten wachsenden Startups in Europa mit dem Tech5 Award ausgezeichnet. Das Unternehmen hat sich in dem wachsenden Markt rund um Smart Home-Lösungen fest als Experte positioniert und konnte bereits 700.000 Kund*innen von sich überzeugen. Hinter tink stehen die Investoren Rocket Internet, Cadence Growth Capital, ProSiebenSat.1 und der schwedische Energieversorger Vattenfall. Die Smart-Home-Plattform tink sicherte sich 2021 im Rahmen der Series D Finanzierungsrunde ein Investment in Höhe von 40 Mio. Euro.

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