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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Shantay you stay: Streaming-Highlights in Dolby Atmos mit der Sonos Beam Gen 2 erleben

Sonos Beam Gen 2
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Sonos Beam Gen 2 © Sonos

Pressemeldung, 06.10.2021
Wien, 06.10.2021 – Fall in love: Herbstzeit ist Streaming-Zeit. Es sich zu Hause hyggelig machen, relaxen und das Couch-Potato-Dasein in vollen Zügen genießen. In kaum einer anderen Jahreszeit wird die Gemütlichkeit so zelebriert, wie im Herbst. Serien und Filme stehen als treuer Binge-Watching-Kompagnon zur Seite und ebnen gepaart mit Soundbars den Weg zum Heimkino der Extraklasse. Mit der neuen kompakten smarten TV-Soundbar Sonos Beam Gen 2 mitten im Geschehen sein und 3D-Sound Erlebnisse mit Dolby Atmos erleben. Die Sonos Beam Gen 2 ist zu einem UVP von 499 Euro in den Farben Weiß oder Schwarz in limitierter Auflage auf tink.at verfügbar.

Verregnete Herbsttage sind prädestiniert fürs Zuhause bleiben. Füße hochlegen und abschalten haben in Kombination mit Unterhaltung oberstes Credo. Das Entertainment-Angebot an Serien und Filmen ist Dank zahlreicher Streaminganbieter vielfältig. Für jeden Geschmack ist etwas dabei – auditiver sowie visueller Hochgenuss inklusive. Die Sonos Beam Gen 2 ist der führende kompakte und kostengünstige Smart Speaker und sorgt dafür, dass sich Filmgeräusche so anhören, als wäre man hautnah mitten im Geschehen.



The Morning Show - auf Apple+
Die preisgekrönte Serie handelt vom facettenreichen Arbeitsalltag eines New Yorker TV-Senders. Mit hochkarätiger Besetzung von Schauspiel-Stars wie Jennifer Aniston und Reese Witherspoon wird hinter die Kulissen des mit Klischees behafteten Berufsleben der Medienbranche geblickt. Nach Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens eines langjährigen Moderators hält seine Kollegin nicht zu ihm sondern verkündet seine Entlassung‚ on air. Während dieser versucht, seinen Ruf zu retten, folgen der Entlassung erdrutschartige Konsequenzen. Mitreißende Szenen mit mitreißendem Surround Sound versetzen die Zuschauer*innen durch beeindruckende 3D Effekte in die Rolle der Stars - ganz ohne Scheinwerfer, Rampenlicht und Stress. Einfach zurücklehnen, mitreißen lassen und Klangvielfalt erleben.



Rupaul’s Drag Race UK Staffel 3 - WOW Presents Plus
Shantay you stay - RuPaul’s Drag ist mittlerweile aus der Popkultur nicht mehr wegzudenken. Die britische Reality- und Castingshow sorgt auch außerhalb der Community für Furore. Basierend auf dem amerikanischen Format treten Drag Queens gegeneinander an und präsentieren mit Schirm, Charme und Melone Kostüme, Tanz, Glamour und geballte Ladung Wortwitz. Für ein überzeugendes Show-Ambiente in den eigenen vier Wänden sorgt die neue Sonos Beam Gen 2 Soundbar. Der schnellere Prozessor bietet eindrucksvollen Sound, wenn die Queens Shade verbreiten. Dank Trueplay Tuning optimiert die Sonos Beam Gen 2 den Sound und passt ihn perfekt an die individuelle Akustik des Raums an, sodass kristallklare Dialoge sogar in der letzten Ecke des Raumes bekannte Slogans wie “Eleganza extravaganza” ertönen lassen. Der Speaker lässt sich darüber hinaus per HDMI eARC mit dem Fernseher verbinden, sodass nicht nur Filme, sondern auch Spiele in hochwertigem HD Sound zum Leben erweckt werden. Dabei ist die Sonos Beam Gen 2 mit einer Größe von rund 69 Zentimetern und einem Gewicht von 2,8 kg ein kompaktes, elegantes Sound-Wunder.



Maid - Netflix
Eine junge Mutter auf der Suche nach einem Neuanfang. Sie flieht vor häuslicher Gewalt, Drohungen, Attacken und Angst. In Erscheinung von US-Topstar Margaret Qualley erlebt die Jungmutter in der Miniserie viele Hürden, Herausforderungen und Hoffnungsschimmer. Fesselndes Entertainment mit der neuesten Generation genießen. Ein überarbeitetes Polycarbonat-Gitter, das präzise perforiert ist, sorgt für großartigen Sound, erscheint im zeitlosen Design und schmiegt sich nahtlos in das Interieur des Zuhauses ein. Mit nur zwei Kabeln und den neuen NFC-Funktionen ist die Einrichtung über die Sonos App einwandfrei und erfolgt in wenigen Minuten. Die neue Beam zeichnet sich zudem durch eine nachhaltige Verpackung aus unbeschichtetem Papier und einem Karton aus 97 Prozent recyclebarem Papier ohne Einwegplastik aus.

tink Tipp: Smarte Kombi
Das Sonos Beam Gen 2 inkl. gratis Google Nest Mini Bundle ist ab sofort und solange der Vorrat reicht in der Farbe Schwarz und Weiß zu einem UVP und aktuellen Bestpreis am Markt von 499 Euro (statt 558 Euro) auf tink.at verfügbar. Sound-aficionados können somit bis zu 59 Euro sparen. 



Ménage-à-trois: Erweiterbare Heimkino-Kraft
Der Smart Speaker Sonos Beam Gen 2 ist Teil des Sonos Home Sound Systems, das nach Belieben erweitert und in das bestehende System hinzugefügt werden kann. In Kombination mit weiteren Sonos Familienmitgliedern steigert sich die Intensität der smarten Audio-Experience und liefert beeindruckenden Sound im gesamten Zuhause. Dolby Atmos sorgt für einzigartige 3D Effekte und versetzt User*innen mitten ins Geschehen: So fühlt es sich an, als würde ein Fußball direkt über einen hinweg fliegen oder jubelnde Fanchöre durch den Raum ertönen. Die Nutzung von Dolby Atmos erfordert einen Fernseher, der Dolby Atmos und Atmos-kodierte Inhalte unterstützt.

tink Tipp: Entertainment Set
Die Sonos Beam Gen 2 inkl. 2x Sonos One Gen 2 sind als Bundle ab sofort und solange der Vorrat reicht in der Farbe Schwarz und Weiß, zu einem UVP und aktuellen Bestpreis am Markt von 899 Euro (statt 957 Euro) auf tink.at verfügbar. Audio-Genießer*innen können mit dem Bundle-Angebot bis zu 58 Euro sparen.

Hinweis an die Redaktion:
Bei Fragen zu einem Produkttest wenden Sie sich gerne an uns. Mehr Informationen über tink und zu dem gesamten Produktportfolio finden Sie unter www.tink.at.

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Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © Sonos Beam & Sonos Move, Sonos
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