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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Bestattung Himmelblau Report 2021: Jeder zehnte musste eine Bestattung während Corona organisieren – Vorsorge wird zum Thema

Die Geschäftsführer Jacob Homan, BSc (li.) und Mag. Georg Haas (re.)
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Die Geschäftsführer Jacob Homan, BSc (li.) und Mag. Georg Haas (re.) © Bestattung Himmelblau/APA-Fotoservice/Reither

Pressemeldung, 28.10.2021
    • Online-Studie mit 1.000 Befragten
    • Tod als Teil des Lebens und Zäsur
    • Corona zeigt einmal mehr Systemrelevanz der Bestatter
    • Digitalisierung ohne Nachfrage: Persönlicher Kontakt das Um und Auf

Wien, 28.10.2021 – Bald ist Allerheiligen, ein Datum, an dem der Tod einmal im Jahr seinen großen, öffentlichen Auftritt hat. Zu Besuch kommt er jedoch nicht nur rund um Allerheiligen, sondern 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. Das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Marketagent hat im Auftrag von Bestattung Himmelblau, Österreichs größtes, privates Bestattungsunternehmen, 1.000 Österreicher*innen online befragt, wie es bei ihnen um das Thema Tod und Bestattung steht, welchen Herausforderungen sie dabei gegenüberstehen und welchen Stellenwert die Vorsorge für das eigene Begräbnis einnimmt.

„Als einer der wesentlichen Ansprechpartner bei einem Todesfall in Wien und Umgebung ist es uns ein Anliegen, zu verstehen, wie der Tod die Menschen in Österreich konfrontiert, welchen Herausforderungen sie bei einem Todesfall gegenüberstehen, wie Corona sie zusätzlich gefordert hat und ob Vorsorge ein Thema ist.”, beschreibt Georg Haas, Geschäftsführer von Bestattung Himmelblau, die Motivation für die Beauftragung des Himmelblau Reports.



Der Tod als Teil des Lebens und Zäsur
Die Himmelblau-Studie zeigt, dass mehr als die Hälfte der Österreicher*innen (51,4 Prozent) bereits einmal oder mehrmals eine Bestattung beauftragen mussten. Für 82,5 Prozent aller Österreicher*innen stellt der Tod nahestehender Menschen die größte Ausnahmesituation im Leben und eine emotionale und organisatorische Herausforderung dar. Durchschnittlich zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) fühlen sich beim Tod eines nahestehenden Menschen hilflos. Die Mehrheit (65,3 Prozent) fühlt sich zudem nicht ausreichend über die nächsten Schritte und Wünsche des Verstorbenen informiert.

„Die Ergebnisse des Himmelblau-Reports zeigen recht plakativ, dass der Tod Teil des Lebens ist und massive Auswirkungen auf Hinterbliebene hat. Wenn er um einen herum passiert, setzt er einem zumeist in eine Ausnahmesituation. Das zeigt schon ganz gut, mit welcher Wucht Menschen vom Tod getroffen werden, auch wenn jeder von uns weiß, dass der Tod das logische Ende des Lebens ist", hebt Georg Haas, Geschäftsführer von Bestattung Himmelblau, hervor.



Tritt ein Todesfall im näheren Umfeld ein, löst dies eine Bandbreite an Emotionen aus. So gaben 7 von 10 Österreicher*innen (70,3 Prozent) an, dies als Anlass zu nehmen, um sich über die eigene Sterblichkeit Gedanken zu machen und zwei Drittel (64,6 Prozent) das eigene Leben bewusster zu leben.

Corona: von Distanz über Digitalisierung bis zur Systemrelevanz
Corona hat das Leben aller auf den Kopf gestellt und auch beim Sterben und beim Abschied nehmen nicht Halt gemacht. Dort, wo es am meisten Nähe braucht, ist plötzlich Distanz angesagt. Wie hat Corona das Verhältnis der Österreicher*innen zum Tod verändert? Und: Was hat sich für die Bestatter verändert bzw. gezeigt? Wo liegen die großen Herausforderungen? Aus dem Himmelblau Report geht hervor, dass jede/r zehnte Österreicher*in (11,7 Prozent)* während der Corona-Pandemie ein Begräbnis organisieren musste und auf die Unterstützung eines Bestatters angewiesen war. 

Diese Zahl (11,1 Prozent) beinhaltet Mehrfachnennungen und entspricht nicht der IST-Anzahl der Todesfälle, d.h. dass Familien oft zu zweit bis zu viert oder mehr an der Organisation eines Begräbnisses beteiligt sind. Diese Zahl sagt aus, wie viele Menschen sich um die Bestattung eine/s Verstorbenen während Corona gekümmert haben. Das ist eine gesellschaftlich wichtige Aussage und zeigt doch, dass die Organisation der Bestattung für Angehörige im Familienverband erfolgt.



Für fast ein Viertel (23,1 Prozent) der Befragten war die Beschränkung bei den Trauergästen beim Begräbnis vor Ort die größte Herausforderung während Corona, die Maskenpflicht hingegen war hier nur ein geringes Kriterium.

„Das hat den Druck und Arbeitsaufwand auf Bestatter erhöht, da diese neben den täglichen Aufgaben auch über die tagesaktuellen Corona-Regelungen Bescheid wissen mussten. Wir haben uns auch neue Möglichkeiten der Teilnahme an Begräbnissen für unsere Kunden überlegt und hier den Live-Stream ins Leben gerufen.“, betont Georg Haas, Geschäftsführer von Bestattung Himmelblau.

Die heimischen Bestatter stehen vor einem Wertewandel. Vom einstigen “gefürchteten Tabuthema” zur vertrauten Anlaufstelle. Im Zuge der Krise wurde deutlich, wie systemrelevant die Bestattungsbranche ist. Ein Faktum, das Anerkennung aber auch zusätzlichen Druck auf die Bestatter*innen auslöste. Rund ein Drittel (39,1 Prozent) der befragten Österreicher*innen erwartet sich genaue Auskünfte über tagesaktuelle, gesetzlich vorgeschriebene Regeln sowie eine Corona-konforme Planung. 

Der Turbo im Bereich Digitalisierung durch Corona war auch im Angebot der Bestattungsunternehmen sichtbar, der Himmelblau Report zeigt aber, dass der persönliche Kontakt für die Österreicher*innen für eine überwiegende Mehrheit (87,9 Prozent) extrem wichtig ist. Mit einem klaren ‘Nein’ hingegen, voteten Herr und Frau Österreich, in Bezug auf den Online-Kontakt zu Bestattungsunternehmen. Die Online-Verfügbarkeit ist nur für ein Zehntel (11,1 Prozent) von Relevanz. Bestattungen über ein digitales Bestattungsunternehmen abzuhalten, ist für beinah die Hälfte der Österreicher*innen (46,2%) kaum bis gar nicht vorstellbar.



Bestattungsvorsorge ein Thema der Österreicher*innen
Über Gesundheitsvorsorge zu sprechen, ist durchaus üblich. Machen sich die Österreicher*innen auch Gedanken zur Vorsorge, wenn es um den Tod geht? Der Tod gehört zum Leben – in diesem Punkt sind sich alle einig. Über die eigene Sterblichkeit zu sprechen, fällt vielen jedoch schwer. Oft wird das Ableben verdrängt, bis es zu spät ist.

„Wir erleben tagtäglich, dass die Hinterbliebenen es in einem solchen Fall doppelt schwer haben: Neben der Trauerbewältigung kommen zahlreiche Entscheidungen auf sie zu, die sie in Bezug auf das Begräbnis und die Trauerfeier treffen müssen – gepaart mit Zweifeln, ob sie alles „richtig“ – sprich: nach den Vorstellungen des/der Verstorbenen - machen.“, so Jacob Homan, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau.  

Der Himmelblau-Report zeigt, wie die Österreicher*innen mit dem Thema der eigenen Sterblichkeit und in weiterer Folge mit ihrem eigenen Begräbnis sowie die Vorsorge dafür umgehen. Der Mehrheit der Befragten (61,3 Prozent) haben sich bereits sehr viele bis etwas Gedanken zur eigenen Sterblichkeit bzw. dem eigenen Tod gemacht. Nur knapp 10 Prozent haben sich bisher überhaupt keine Gedanken über den eigenen Tod gemacht. Jeder Fünfte ist der Meinung (20,6 Prozent), man sollte sich nie darüber Gedanken machen.



Die Menschen denken zwar über den eigenen Tod nach, Gedanken über das eigene Begräbnis machen sich die Österreicher*innen dazu jedoch im Verhältnis weniger: So haben knapp 30 Prozent (26,7 Prozent) noch nie über ihr eigenes Begräbnis nachgedacht. Etwas mehr als 40 Prozent (42,9 Prozent) haben sich schon viele bis etwas Gedanken gemacht.



Vorsorgen ist eine Frage des Alters und Geschlechts in Österreich
Mehr als ein Drittel der Österreicher*innen (42,9 Prozent) macht sich über ihr Begräbnis Gedanken und dabei ist der Frauenanteil bei rund 47 Prozent weit höher als bei den Männern, wo sich nur etwas mehr als ein Drittel mit dem Thema auseinandersetzen. Ab 50 Jahren wird der Tod zum Thema. Ein vakanter Anstieg, ab wann die Österreicher*innen anfangen an den Tod denken, ist ab 50+. Ab 70+ haben sich bereits mehr als die Hälfte (53,4 Prozent) der Bevölkerung Gedanken zum Thema Tod gemacht. Knapp 37 Prozent der Befragten sagen, sie sind noch viel zu jung, um Vorkehrungen über das eigene Begräbnis zu treffen. ​​Davon sind 60 Prozent unter 39 Jahren. Man merkt also, ab ca. 40 Jahren beginnen die Österreicher*innen sich mit ihrem Ableben und der Vorsorge auseinanderzusetzen.

Weiterführendes Bild- und Datenmaterial zum Himmelblau-Report 2021 entnehmen Sie bitte den unten stehenden Download-Links.

Download Studien-Präsentation (pdf-Dateien)
Download Studien-Präsentation (jpg-Dateien)

Hinweis an die Redaktion:
*ANMERKUNG „Jeder zehnte musste während Corona ein Begräbnis organisieren und war auf die Unterstützung eines Bestatters angewiesen”: Diese Zahl (11,1 Prozent) lässt keinen Rückschluss auf die IST-Anzahl der Todesfälle zu, da hier Mehrfachnennungen möglich sind, d.h. das mehrere Angehörige die Bestattung für einen Todesfall organisierten. Bestattung Himmelblau kann dies aus Berufserfahrung bestätigen, dass Familien oft zu zweit bis zu viert oder mehr zum Aufnahmegespräch kommen. Ergo, sagt diese Zahl vielmehr aus, wie viele Menschen sich um einen Verstorbenen während Corona gekümmert haben. Das ist eine gesellschaftlich wichtige Aussage und zeigt doch, dass die Organisation der Bestattung für Angehörige im Familienverband erfolgt.

Die Studie unter dem Titel „Himmelblau Report: Im Leben für den Tod vorsorgen“ wurde in Kooperation mit dem Marktforschungsinstitut Marketagent erhoben. Repräsentativ für die Bevölkerung wurden eintausend Österreicher*innen ab 18 Jahren rund um die Themen Tod, Trauer, Bestattung, Corona und Vorsorge befragt. Durchgeführt wurde die Studie im Zeitraum von 24.09.2021 bis 01.10.2021. Bei einer Stichprobengröße von n= 1.000 beinhalten die Ergebnisse bei einem erhobenen Wert von 40 Prozent eine Schwankungsbreite von 3,0.

Copyright:
Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © Bestattung Himmelblau
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Über Bestattung Himmelblau
Bestattung Himmelblau GmbH ist ein im Jahr 2012 gegründetes privates Bestattungsunternehmen mit bald 10 Filialen in Wien. Als größtes, privates Bestattungsunternehmen Österreichs steht Bestattung Himmelblau für Qualität, Transparenz und Vertrauen. Das Unternehmen beschäftigt rund 50 Mitarbeiter*innen, die mit Kompetenz und Gespür bei Bestattung und Vorsorge unterstützen. Die neun Beratungszentren zeichnen sich durch eine helle und moderne Ausstattung aus. Ob traditionelle oder alternative Bestattungsformen, Bestattung Himmelblau geht stets individuell auf Kundenwünsche ein – das Dienstleistungsportfolio reicht von Erd- oder Feuerbestattungen bis hin zu Wald-, Baum-, See- oder Edelstein- und Diamantbestattungen. Das Unternehmen ist als Great Place to Work zertifiziert, WKO Mitglied sowie Mitglied bei den internationalen Organisationen FIAT IFTA und Europäische Vereinigung für Bestattungsdienste EFFS. Mehr unter www.bestattung-himmelblau.at.
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Die Geschäftsführer Jacob Homan, BSc (li.) und Mag. Georg Haas (re.)
Die Geschäftsführer Jacob Homan, BSc (li.) und Mag. Georg Haas (re.)
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Die Geschäftsführer Jacob Homan, BSc (li.) und Mag. Georg Haas (re.)
Die Geschäftsführer Jacob Homan, BSc (li.) und Mag. Georg Haas (re.)

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(v.l.n.r.) Mag. Georg Haas, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau, Peter Fässlacher, ORF und Jacob Homan BSc, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau
(v.l.n.r.) Mag. Georg Haas, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau, Peter Fässlacher, ORF und Jacob Homan BSc, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau
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(v.l.n.r.) Mag. Georg Haas, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau, Peter Fässlacher, ORF und Jacob Homan BSc, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau
(v.l.n.r.) Mag. Georg Haas, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau, Peter Fässlacher, ORF und Jacob Homan BSc, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau

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Himmelblau Report 2021: Im Leben für den Tod vorsorgen
Himmelblau Report 2021: Im Leben für den Tod vorsorgen
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Himmelblau Report 2021: Im Leben für den Tod vorsorgen
Himmelblau Report 2021: "Im Leben für den Tod vorsorgen"

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20_Himmelblau Report_Vorsorgen eine Frage des Alters und Geschlechts in Österreich
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22_Himmelblau Report_Vorsorgen eine Frage des Alters und Geschlechts in Österreich
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23_Bestattung Himmelblau_Bestattungsvorsorge – eine Frage der finanziellen Mittel
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24_Bestattung Himmelblau_Bestattungsvorsorge – eine Frage der finanziellen Mittel
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25_Bestattung Himmelblau_Österreicher treffen Sterbevorsorge als Verwandtenfürsorge
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26_Bestattung Himmelblau_Reden allein reicht nicht
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  • Himmelblau Report 2021: "Im Leben für den Tod vorsorgen"
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(v.l.n.r.) Mag. Georg Haas, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau, Peter Fässlacher, ORF und Jacob Homan BSc, Geschäftsführer Bestattung Himmelblau
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Himmelblau Report 2021: Im Leben für den Tod vorsorgen
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