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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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tink: Die Frage aller Fragen - Welcher Mähroboter-Typ bin ich?

Welcher Mähroboter zu welchem Garten am besten passt, weiß Smart-Home-Experte tink
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Welcher Mähroboter zu welchem Garten am besten passt, weiß Smart-Home-Experte tink © Husqvarna

Pressemeldung, 29.04.2022
Wien, 29.04.2022 – Es gibt ein paar essentielle Entscheidungen im Leben, die es smart zu treffen gilt. Eine davon ist die Wahl des richtigen Mähroboters, denn nicht jeder Garten will auf dieselbe Art gepflegt werden. Der Premium-Online-Händler tink bietet mit den Top-Marken Husqvarna, Bosch, GARDENA und Robomow die wohl gefragtesten Modelle am Markt zu Top-Angeboten bis zu minus 37 Prozent - jetzt auf tink.at. 

Du hast den Rasen schön!
Wer über eine eigene Grünfläche verfügt, weiß um die Wichtigkeit eines gepflegten Rasens. Damit die dazugehörige Arbeit aber nicht zur Pflicht, sondern zur Kür wird, setzen Garten-Profis auf smarte Rasenmähroboter-Systeme, die den Garten mit nur einem Klick oder via Sprachbefehl in neuem Glanz erstrahlen lassen. Vorab stellt sich jedoch die Frage: Welcher Mähroboter-Typ bin ich? Der Connected-Home-Pionier tink hat hier die Antwort und hat passend zur Garten-Saison Top-Deals bis zu minus 37 Prozent parat. Außerdem gibt es auf tink.at mit dem Gutschein-Code “Husqvarna50” bis einschließlich 12. Mai auf alle Husqvarna-Rasenmähroboter 50 Euro Rabatt oben drauf.


Jetzt boschts!
Mit kleineren Flächen nimmt es der Bosch Indego S+ 500 Mähroboter gekonnt auf. Zuverlässig und schnell schneidet er den Rasen dank LogiCut-Funktion. Dabei bewegt er sich in parallelen Bahnen, was einige Vorteile hat: Zum einen schafft er dadurch ein optisch natürliches Mähmuster, zum anderen lebt der Rasen durch dieses Mähverfahren länger und gesünder. Die vielen smarten Funktionen machen den Bosch Indego S+ 500 außerdem fast komplett autonom. Via Sprachbefehl kann der Mähvorgang gestartet, pausiert oder beendet werden. Gekoppelt mit weiteren Smart-Home-Tools ändert er etwa seinen Mähplan, sollte schlechtes Wetter prognostiziert sein.

tink-Tipp: 
Der Bosch Indego S+ 500 Mähroboter inklusive gratis Garage ist zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von 729,00 Euro (statt 1.139,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 

 
Klein aber oho!
Mit einer maximalen Fläche von bis zu 300 Quadratmetern ist der Robomow RT300 Mähroboter für die meisten Gärten absolut ausreichend. Dank der profilstarken Räder und dem pendelnd aufgehängten Mähdeck ist er auch für unebenes Terrain bestens geeignet. So meistert er Hänge mit einer Neigung bis zu 30 Prozent. Ein wichtiges Merkmal, denn kaum ein Garten ist wirklich eben. Mit einem patentierten Mulchreiniger ausgestattet, übernimmt er außerdem nicht nur die Gartenarbeit, sondern auch die eigene Reinigung. Macht wieder einen Handgriff weniger, den man bei Genuss des Gartenreichs verrichten muss.
 
tink-Tipp: 
Der Robomow RT300 Mähroboter plus RoboHome RT Garage ist ab sofort zu einem Aktionspreis von 839,95 Euro (statt 928,99  Euro) auf tink.at verfügbar.


Im Bundle unschlagbar
Für Gartenflächen bis 500 Quadratmeter ist der GARDENA smart Sileno city 500 (Modell 2022) eine smarte Wahl. Äußerst präzise mäht er bis zu den individuell festgelegten Rasenkanten und lässt sich einfach über die App steuern. Zeitpläne lassen den Mähroboter seine Arbeit von selbst aufgreifen oder niederlegen. Connected mit Gateway, Water Control, Sensor und gratis Garage wird die Gartenarbeit überhaupt zum Kinderspiel und damit völlig autonom vom schicken Garten-Helfer erledigt.

tink-Tipp: 
Das GARDENA smart system Start-Set mit SILENO city 500 (Modell 2022) inklusive Gateway,  Water Control, Sensor und gratis Garage ist ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von 999,00 Euro (statt 1.409,98 Euro) auf tink.at verfügbar.

 
Heiß begehrt - Husqvarna!
Der Husqvarna Automower 405X mäht zuverlässig und leistungsstark komplizierte Rasenflächen bis zu 600 Quadratmeter und bewältigt problemlos Hänge mit einer Steigung von bis zu 40 Prozent. Schwedische Ingenieurskunst zeigt sich bei der GPS-unterstützten Navigation und den integrierten Sensoren, die das High-End-Produkt an jegliche Wetterbedingungen und Graswuchs anpassen lassen. Da der Husqvarna Automower 405X heiß begehrt ist, ist er außerdem Diebstahl-geschützt und entsendet einen lauten Alarm, sollte sich jemand an ihm vergreifen. 
 
tink-Tipp: 
Der Husqvarna Automower 405X (Modell 2022) Mähroboter ist mit dem Gutschein-Code “Husqvarna50” ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von 1.949,00 Euro (statt 2.098,95 Euro) auf tink.at verfügbar.

 
Nichts dem Zufall überlassen
Warum nach dem Zufallsprinzip mähen, wenn es auch intelligent geht? Der Bosch Indego M+ 700 ist ideal für große Flächen bis zu 700 Quadratmetern, berechnet dank LogiCut-Funktion die effizienteste Mähroute und spart dabei nicht nur Energie, sondern bis zu 40 Prozent an Zeit. Denn er weiß ganz genau wo er schon gewesen ist und wo er noch hin muss. Durch die „SpotMow“-Funktion ist es weiters möglich, kleine Flächen ganz gezielt zu pflegen. Man wählt einen Bereich zwischen 2 × 2, 3 × 3 oder 4 × 4 Metern aus und schon wird dieses Areal perfekt bearbeitet.
 
tink-Tipp: 
Der Bosch Indego M+ 700 Mähroboter plus gratis Garage ist ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von 919,00 Euro (statt 1.448,99 Euro) auf tink.at verfügbar.

 
Sound of Silence
Bei Rasenflächen bis zu 1.000 Quadratmetern hat selbst ein Mähroboter viel zu tun. Der GARDENA Mähroboter smart SILENO life pflegt eine solch großes Areal nicht nur präzise und gleichmäßig, sondern auch so gut wie geräuschlos! Dank seiner wetterfesten Konstruktion arbeitet der Roboter auch im Regen weiter, bis seine Arbeit erfolgreich beendet ist. Ein weiteres Plus ist, dass er dadurch ganz einfach mit dem Wasserschlauch gereinigt werden kann. Der im Set enthaltene Smart Power Zwischenstecker ist ideal, um den Mähroboter über Nacht vom Strom zu nehmen. Einfach per Zeitschaltuhr oder via der App auf dem Smartphone.
 
tink-Tipp: 
Das GARDENA Mähroboter smart SILENO life 1.000 m² Set (Modell 2022) plus gratis smart Power Zwischenstecker ist ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von 1.179,95 Euro (statt 1.364,98 Euro) auf tink.at verfügbar.

 
👉 Weitere smarte Deals:
  • Husqvarna Automower 415X (Modell 2022) Mähroboter - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 2.399,00 Euro (statt 2.623,95 Euro)
  • Bosch Indego XS 300 Mähroboter plus gratis Garage - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 619,00  Euro (statt 889,98 Euro)
  • GARDENA smart SILENO+ 1600 - Mähroboter inkl. Gateway - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 1.599,00 Euro (statt 1.899,99 Euro)
Hinweis an die Redaktion:
Bei Fragen zu einem Produkttest wenden Sie sich gerne an uns. Mehr Informationen über tink und zu dem gesamten Produktportfolio finden Sie unter tink.at. 

Copyright:
Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © Husqvarna Automower 405X, Husqvarna | Bosch Indego S+ 500, Bosch | Robomow RT300, Robomow | GARDENA smart Sileno city 500, GARDENA | Husqvarna Automower 405X, Husqvarna | Bosch Indego M+ 700, Bosch | GARDENA smart SILENO life, GARDENA
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Über tink
tink ist der Experte für alles rund um das Internet der Dinge. Die Firma wurde 2016 in Berlin gegründet und hat es sich mit seinen mehr als 100 Mitarbeiter*innen zum Ziel gesetzt, jedermann für ein vernetztes Zuhause zu begeistern. Dabei konzentriert sich das Unternehmen nicht nur auf die Vermarktung der vernetzten Hardware, sondern vor allem auf die dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Versicherungen und Mietmodelle. tink wurde von Dr. Marius Lissautzki und Dr. Julian Hueck gegründet und ist neben Deutschland und Österreich in vier weiteren Märkten (US, NL, BE, SE) aktiv. tink wurde 2018 als eines der am schnellsten wachsenden Startups in Europa mit dem Tech5 Award ausgezeichnet. Das Unternehmen hat sich in dem wachsenden Markt rund um Smart Home-Lösungen fest als Experte positioniert und konnte bereits 700.000 Kund*innen von sich überzeugen. Hinter tink stehen die Investoren Rocket Internet, Cadence Growth Capital, ProSiebenSat.1 und der schwedische Energieversorger Vattenfall. Die Smart-Home-Plattform tink sicherte sich 2021 im Rahmen der Series D Finanzierungsrunde ein Investment in Höhe von 40 Mio. Euro.

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Welcher Mähroboter zu welchem Garten am besten passt, weiß Smart-Home-Experte tink
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Bosch Indego S+ 500 Mähroboter inklusive gratis Garage
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