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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Streaming-Highlights: Mit dem Gutschein “Ray10Summer” feel-good Serien mit tink und Sonos erleben

Streaming Highlights mit tink erleben
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Streaming Highlights mit tink erleben © Pexels, Cottonbro

Pressemeldung, 06.07.2022
Wien, 06.07.2022 – Lang ersehnt und endlich da – die warme Jahreszeit steht vor der Türe und bringt uns Sommer, Sonne, Sonnenschein Feeling pur. Wer die Radtour oder den Badeausflug gechillt im Eigenheim mit Eis oder Popcorn ausklingen lassen möchte, dem wird dank dem umfangreichen Entertainment-Angebot an Smart-Home-Produkten von tink.at ein unterhaltsamer rundum Ausklang der Superlative geboten.

Auch wenn warme Temperaturen ins Freie locken, am liebsten lässt doch jeder abenteuerliche Sommertage zu Hause ausklingen. Auf der Couch können die Füße hochgelegt und bequem nach Lust und Laune gesnackt werden. Für Unterhaltung sorgen zahlreiche Streaming Plattformen, die für jeden Geschmack etwas in petto haben. Noch intensiver genießen lassen sich die neuesten Serien und Filme mit Smart Speakern und Soundbars, die das eigene Wohnzimmer in ein Kinoerlebnis der Extraklasse verwandeln. tink schenkt hierfür 10% Rabatt auf die neue Sonos Ray. Einfach den Gutschein-Code “Ray10Summer” verwenden und schon steht dem kristallklarem Sound-Erlebnis nichts mehr im Wege. 



Reich – auf Apple+
Nach 20 Jahren Ehe findet Milliardärin Molly Novak (Maya Rudolph) heraus, dass ihr Ehemann untreu ist. Das Leben von Molly zerbricht nicht nur in tausend Stücke, für die Boulevardpresse wird sie zu einem gefundenen Fressen. Die ganzen Negativschlagzeilen färben aber nicht nur auf die Milliardärin ab. Sofia Salinas (Michaela Jaé Rodriguez), die eine Wohltätigkeitsstiftung führt leidet auch darunter, denn ihr Stiftung trägt denselben Namen wie Molly. Gemeinsam mit ihrem treuen Assistenten Nicholas (Joel Kim Booster) und der Hilfe von Sofia und ihrem Team startet Mollys Selbstfindungsreise. Eine Komödie, die zum Denken anstößt.

tink-tipp:
Mit dem smarten Speaker SONOS Ray, beeindruckenden Bass und kristallklare Töne direkt im Wohnzimmer genießen. Mit dem Gutscheincode “Ray10Summer” 10% Rabatt auf die Sonos Ray sichern und diese um nur 269,10 Euro (statt 299,00 Euro) auf tink.at ergattern. Um das TV- und Gaming-Erlebnis auf das nächste Level zu heben, bietet tink auch das SONOS One Ray 5.1 Heimkino Set an. Immersiver Sound und satte Bässe machen die eigenen vier Wände zum Kino-Hotspot. Das Heimkino Set ist ab sofort zu einem Aktionspreis von nur 1.349,95 Euro (statt 1.606.00 Euro) in Schwarz und Weiß auf tink.at verfügbar.  



Umbrella Academy Staffel 3 – auf Netflix
Wortwitz und jede Menge Action. In der aufregenden Serie bringt der Tod eines Vaters jede Menge Chaos ins Rollen. Die hinterbliebenen Kinder, die auch Superkräfte haben, decken im Laufe der Serie schockierende Familiengeheimnisse auf. Jede Menge Zeitreisen verändern in der dritten Staffel die Timeline, weshalb sich Elliot Page, Tom Hopper, Emmy Raver-Lampman, David Castañeda, Aidan Gallagher, Justin H. Min und Robert Sheehan plötzlich mit einer alternativen Umbrella-Truppe herumschlagen müssen. Absurdes Chaos in einer alternativen Gegenwart, in der es sie eigentlich alle bereits gibt – bloß unter anderen Namen und mit anderen Charakterzügen.

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Der SONOS One SL Stereo Set - WLAN-Lautsprecher sorgt für unglaublichen Sound, auch wenn die Filmeabend nach draußen verlegt wird und ist ab sofort zu einem Aktionspreis von nur 369,00 Euro (statt 398,00 Euro) auf tink.at verfügbar.



Only Murders in the building Staffel 2 – auf Disney+
Mit 28. Juni geht die erfolgreiche Serie Only Murders in the Building in die zweite Runde. Selena Gomez spielt an der Seite von Schauspiellegenden Steve Martin und Martin Short und sorgt für Unterhaltung pur. In der Serie erwecken sie die ungleichen Nachbarn Mabel Mora, Charles-Haden Savage und Oliver Putnam zum Leben. Gemeinsam arbeiten diese nach einem Mord in ihrem Haus an einem True-Crime-Podcast. Spektakuläre Verhaftungen inklusive schaffen die drei Hobby-Mordermittler eine Mischung aus Murder-Mystery und Comedy Vibes.

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Dieses charmante Murder-Mystery lässt sich mit einem Google Nest Audio Stereo-Set + Chromecast mit Google TV genießen und ist ab sofort zu einem Aktionspreis von nur 209,95 Euro (statt 269,97 Euro) auf tink.at verfügbar.

Bei Fragen zu einem Produkttest wenden Sie sich gerne an uns. Mehr Informationen über tink und zu dem gesamten Produktportfolio finden Sie unter www.tink.at.

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Über tink
tink ist der Experte für alles rund um das Internet der Dinge. Die Firma wurde 2016 in Berlin gegründet und hat es sich mit seinen mehr als 100 Mitarbeiter*innen zum Ziel gesetzt, jedermann für ein vernetztes Zuhause zu begeistern. Dabei konzentriert sich das Unternehmen nicht nur auf die Vermarktung der vernetzten Hardware, sondern vor allem auf die dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Versicherungen und Mietmodelle. tink wurde von Dr. Marius Lissautzki und Dr. Julian Hueck gegründet und ist neben Deutschland und Österreich in vier weiteren Märkten (US, NL, BE, SE) aktiv. tink wurde 2018 als eines der am schnellsten wachsenden Startups in Europa mit dem Tech5 Award ausgezeichnet. Das Unternehmen hat sich in dem wachsenden Markt rund um Smart Home-Lösungen fest als Experte positioniert und konnte bereits 700.000 Kund*innen von sich überzeugen. Hinter tink stehen die Investoren Rocket Internet, Cadence Growth Capital, ProSiebenSat.1 und der schwedische Energieversorger Vattenfall. Die Smart-Home-Plattform tink sicherte sich 2021 im Rahmen der Series D Finanzierungsrunde ein Investment in Höhe von 40 Mio. Euro.

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