• Pressemeldungen
  • Pressebilder
  • Info
    • Über uncovr
    • PR Studie
    • Presse
    • Presstige
  • Login
    • Login
    • Neu anmelden
    • Passwort vergessen
Uncovr Newsroom
  • LIGHTBOX:  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • Meldungen
    • k-digital
    • tink
    • Thurn & Bauer
    • Meta Communication
    • Bestattung Himmelblau
    • Unvergessen
    • Vergissmeinnicht
  • Media
    • Pressebilder
  • Über uns
    • Über uns
  • Pressekontakt
  • Newsroom k-digital

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • Meldungen /
  • tink
  • Text
  • Bilder

Hey, Sonos Ray! tink startet Vorverkauf der All-in-One-Soundbar

Die Sonos Ray jetzt im Vorverkauf bei tink
Dateigröße: | .
| |

©
Die Sonos Ray jetzt im Vorverkauf bei tink © Sonos

Pressemeldung, 18.05.2022
Wien, 18.05.2022 – Kristallklarer Sound, modernes Design und eine kompakte Größe machen die Sonos Ray zu einer der gefragtesten Soundbars. Beim Premium-Online-Händler tink kann die All-in-One-Soundbar ab sofort vorbestellt werden. Die Auslieferung startet per 7. Juni 2022. Noch mehr Heimkino-Feeling garantieren Top-Bundles wie das Sonos One SL Ray 5.0 Entertainment Set - jetzt auf tink.at. 

Vorfreude ist die schönste Freude
Das Warten hat ein Ende! Smart-Home-Profi tink präsentiert das ideale Einsteigermodel für Next Level Sound: die Sonos Ray All-in-One-Soundbar. Kraftvoller Sound für unvergleichliche Klang-Erlebnisse und ein ansprechendes Design, das sich in jedes Zuhause einfügt, sind nur ein paar der Vorteile, die das smarte Kraftpaket mit sich bringt. Damit sich die Wartezeit bis zum offiziellen Verkaufsstart verkürzt, launcht tink ab sofort den Pre-Sale und bringt die attraktive Sonos-Soundbar Ray schon am 7. Juni direkt in die eigenen vier Wände.



Völlige Klarheit
Mit der neuen Soundbar Sonos Ray hat der Hersteller seine kleinste und günstigste Soundbar herausgebracht, die das Fernseh-, Musik oder Gaming-Erlebnis mit raumfüllendem Sound verbessert. Dieser kommt nicht von irgendwo, denn die Soundbox ist mit zwei starken Hochtönern und einem Paar Tieftöner sowie Anti-Verzerrungs-Technologie ausgestattet, die von Sonos hauseigen entwickelt wurden. Gestochen scharfe Dialoge, die nicht von Hintergrundgeräuschen überlagert werden, sorgen für ein Entertainment-Faktor der Extraklasse - abgesegnet von erfahrenen Hollywood-Toningenieuren. 

Die Trueplay-Software sorgt dafür, dass sich der Klang an die einzigartige Akustik des Wohnraums anpasst. Mit der Plus Night Sound Funktion lässt sich die Lieblingsserie bis tief in die Nacht schauen. Einfach via Sonos-App aktiviert, reduziert die Sonos Ray die Intensität der lauten Effekte und spielt die Dialoge weiterhin in glasklarer Qualität ab. Herz, was willst du mehr?

tink-Tipp:
Die Sonos Ray Smarte Soundbar ist ab sofort im Vorverkauf um 299,00 Euro auf tink.at verfügbar. 



Let me entertain you!
Stereo-Sound zum Verlieben bringt das Sonos Entertainment Set bestehend aus Sonos Ray Soundbar und Sonos One SL. Das Duo funktioniert problemlos mit dem Fernseher und klingt dank Trueplay in jedem Raum hervorragend gut. Da so ziemlich jeder Fernseher über einen optischen Audio-Ausgang verfügt, ist die günstige Soundbar besonders für jene Soundbar-Aficionados geeignet, wenn der bestehende Fernseher kein HDMI-eARC, bzw. -ARC unterstützt. Ray ist der perfekte kleine smarte Buddy für TV, Gaming und Musik und lässt sich mit einer kompakten Breite von nur 56 Zentimetern auch in kleinere Zimmer integrieren. Die raumbezogene Tuning-Technologie erkennt die Gegebenheiten der Lautsprecherpositionierung und passt den Sound für ein optimales Erlebnis an. 

tink-Tipp:
Das Sonos One SL Ray 5.0 Entertainment Set ist ab sofort zu einem Aktionspreis um 649,95 Euro (statt 697,00 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Bass, Bass, wir brauchen Bass!
Reiner Bass ohne irritierende Vibrationen und störendes Klappern gepaart mit dem kristallklaren Stereo-Sound der Sonos Ray und Sonos One SL: das ist das Sonos One SL Ray 5.1 Heimkino Set. Der WLAN-Subwoofer verfügt über zwei nach innen gerichtete Force-Cancelling-Treiber, die feinsten Bass erzeugen. Für detailreichen Stereo-Sound genügt es, das Set in demselben Raum aufzustellen und schon lässt es sich in unendliche Musik- und Gaming-Welten abtauchen. Verteilt man die Lautsprecher in unterschiedlichen Räumen, wählt man in der App einfach das Multiroom-Setup aus.

tink-Tipp:
Das Sonos One SL Ray 5.1 Heimkino Set ist ab sofort zu einem Aktionspreis um 1.349,95 Euro (statt 1.546,00 Euro) auf tink.at verfügbar. 



O.K. Google, sag Sonos!
Ein kleines aber feines Bundle ist die Sonos Ray Soundbar in Kombination mit dem Google Nest Mini. Denn der kleine Google Assistant ist der perfekte Helfer im Alltag. Er erinnert an Termine, liest Nachrichten vor und sucht auf Wunsch den Wetterbericht heraus. Außerdem lässt sich durch ihn die Sonos Ray Soundbar auch via Sprachbefehl steuern. Auch die  Ray Soundbar passt sich dem Motto “klein aber oho” an. Denn sie steckt in einem komprimierteren Gehäuse als etwa die Beam-Soundbar der ersten oder zweiten Generation. Dafür ist das Ray-Modell mit 7,1 cm 2 mm höher und 9,5 cm tief. 

tink-Tipp:
Die Sonos Ray plus Google Nest Mini ist ab sofort zu einem Aktionspreis um 309,95 Euro (statt 358,00 Euro) auf tink.at verfügbar. 

👉 Weitere smarte Deals:
  • Sonos Ray plus Sonos Sub (3. Gen) - zu einem Aktionspreis von nur 989,95 Euro (statt 1.148,00 Euro)
  • Sonos One Ray 5.1 Heimkino Set - zu einem Aktionspreis von nur 1.389,95 Euro (statt 1.606,00 Euro)
Hinweis an die Redaktion:
Bei Fragen zu einem Produkttest wenden Sie sich gerne an uns. Mehr Informationen über tink und zu dem gesamten Produktportfolio finden Sie unter tink.at.

Copyright:
Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © Sonos
Seite drucken Link mailen

Über tink
tink ist der Experte für alles rund um das Internet der Dinge. Die Firma wurde 2016 in Berlin gegründet und hat es sich mit seinen mehr als 100 Mitarbeiter*innen zum Ziel gesetzt, jedermann für ein vernetztes Zuhause zu begeistern. Dabei konzentriert sich das Unternehmen nicht nur auf die Vermarktung der vernetzten Hardware, sondern vor allem auf die dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Versicherungen und Mietmodelle. tink wurde von Dr. Marius Lissautzki und Dr. Julian Hueck gegründet und ist neben Deutschland und Österreich in vier weiteren Märkten (US, NL, BE, SE) aktiv. tink wurde 2018 als eines der am schnellsten wachsenden Startups in Europa mit dem Tech5 Award ausgezeichnet. Das Unternehmen hat sich in dem wachsenden Markt rund um Smart Home-Lösungen fest als Experte positioniert und konnte bereits 700.000 Kund*innen von sich überzeugen. Hinter tink stehen die Investoren Rocket Internet, Cadence Growth Capital, ProSiebenSat.1 und der schwedische Energieversorger Vattenfall. Die Smart-Home-Plattform tink sicherte sich 2021 im Rahmen der Series D Finanzierungsrunde ein Investment in Höhe von 40 Mio. Euro.

Zur Meldungsübersicht
Allen Meldungen folgen

Pressemappe

Sofort downloaden

Pressetext 5051 Zeichen

Pressetext als .TXT Pressetext kopieren

Bilder (5)

Die Sonos Ray jetzt im Vorverkauf bei tink
Die Sonos Ray jetzt im Vorverkauf bei tink
1 920 x 1 080 © Sonos
Dateigröße: 2,3 MB | .png
| | Alle Größen
Die Sonos Ray jetzt im Vorverkauf bei tink
Die Sonos Ray jetzt im Vorverkauf bei tink

© Sonos
Sonos Ray Smarte Soundbar
Sonos Ray Smarte Soundbar
1 920 x 1 080 © Sonos
Dateigröße: 1,8 MB | .png
| | Alle Größen
Sonos Ray Smarte Soundbar
Sonos Ray Smarte Soundbar

© Sonos
Sonos One SL Ray 5.0 Entertainment Set
Sonos One SL Ray 5.0 Entertainment Set
1 920 x 1 080 © Sonos
Dateigröße: 948,7 KB | .png
| | Alle Größen
Sonos One SL Ray 5.0 Entertainment Set
Sonos One SL Ray 5.0 Entertainment Set

© Sonos
Sonos One SL Ray 5.1 Heimkino Set
Sonos One SL Ray 5.1 Heimkino Set
1 920 x 1 080 © Sonos
Dateigröße: 2,5 MB | .png
| | Alle Größen
Sonos One SL Ray 5.1 Heimkino Set
Sonos One SL Ray 5.1 Heimkino Set

© Sonos
Sonos Ray plus Google Nest Mini
Sonos Ray plus Google Nest Mini
1 920 x 1 080 © Sonos
Dateigröße: 2,4 MB | .png
| | Alle Größen
Sonos Ray plus Google Nest Mini
Sonos Ray plus Google Nest Mini

© Sonos

Presse­kontakt

k-digital

Thomas Thaler, MA
Director I k-digital
PR & Digital Communications
1190 Wien | Leopold-Ungar-Platz 1
T: +43664 60 700-22237
Mail: thomas.thaler@k-digital.at

Die Sonos Ray jetzt im Vorverkauf bei tink

Die Sonos Ray jetzt im Vorverkauf bei tink (. png )

© Sonos
Maße Größe
1920 x 1080 2,3 MB
1200 x 675 1,2 MB
600 x 338 443,6 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
Sonos Ray Smarte Soundbar
Sonos Ray Smarte Soundbar
1,8 MB .png © Sonos
Sonos One SL Ray 5.0 Entertainment Set
Sonos One SL Ray 5.0 Entertainment Set
948,7 KB .png © Sonos
Sonos One SL Ray 5.1 Heimkino Set
Sonos One SL Ray 5.1 Heimkino Set
2,5 MB .png © Sonos
Sonos Ray plus Google Nest Mini
Sonos Ray plus Google Nest Mini
2,4 MB .png © Sonos
Presse­verteiler
Sie wollen aktuelle Medienmitteilungen von Ihre Firma automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Anmelden

Thomas Thaler, MA
Director I k-digital
PR & Digital Communications
1190 Wien | Leopold-Ungar-Platz 1
T: +43664 60 700-22237
Mail: thomas.thaler@k-digital.at

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum