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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Gratulation: Die Sieger*innen des k.at Podcast Awards 2021 stehen fest

Die jubelnden Podcast-Talente und Gewinner*innen des ersten k.at Podcast Awards 2021
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Die jubelnden Podcast-Talente und Gewinner*innen des ersten k.at Podcast Awards 2021 © Ferry

Pressemeldung, 15.11.2021
Wien, 15.11.2021 – And the Award goes to... Ihr habt entschieden! Mit Abschluss der Votingphase stehen die Sieger*innen des diesjährigen k.at Podcast Awards fest.  Dies sind die besten Audio-Akrobat*innen des Landes:

Diese Zahlen klingen nach Erfolg
Der 2021 erstmals veranstaltete k.at Podcast Award hat hohe Schallwellen geschlagen: Über 650 Interessent*innen haben die Chance ergriffen, um ihr Talent zu beweisen und sich der strengen Jury-Wertung zu unterziehen. Die rege Anteilnahme spiegelt sich auf in der Voting-Phase wider: Mehr als 28.000 Votings wurden von unterstützenden Fans, Enthusiasten und Zuhörer*innen eingeschickt.

Details zur Verleihung und Ehrung
Im Rahmen der Buch Wien wurde der k.at Podcast Award am 13.11.21 an die Gewinner*innen in Anwesenheit der Sponsoren und Jurymitglieder überreicht. Kronehit-Moderator Meinhard Knapp begleitete durch die Veranstaltung und nutzte Expertise und Charme zur Unterhaltung der werten Gäste. Neben den Gewinner*innen haben auch die unterstützenden Hauptsponsor*innen einen Platz auf der Bühne eingenommen. Darunter Smart-Home-Pionier tink.at, Österreichs größter, privates Bestattungsunternehmen Bestattung Himmelblau, Kronehit, stationista, podcastwerkstatt und KURIER Podcasts verkündeten die frohen Botschaften in der jeweiligen Kategorie.

Gewinner*innen der Kategorie “Newcomer des Jahres” sponsored by tink.at des k.at Podcast Awards 2021 ging an “MOMENT abgeschminkt”

Trommelwirbel für die besten Podcasts des Landes
Diese Podcasts-Favorit*innen wurden in allen zehn Kategorien gewählt: In der Kategorie NewcomerIn des Jahres, gesponsert von Smart-Home-Pionier tink.at, gewann der Podcast “MOMENT abgeschminkt”, der inhaltlich mit prekären Arbeitsbedingungen und Knebelverträgen abrechnet. Die transparente Art sorgt für eine hohe Identifizierung und Unterstützung innerhalb der Zuhörerschaft. Die Auszeichnung zum Community Podcast powered by podcastwerkstatt geht an die Ö1 Sprechstunde, die mit Toleranz und Auftrag gesellschaftliche Minderheiten und Randkulturen in den Fokus rückt. 


Gewinnerin der Kategorie “Community Podcasts” des k.at Podcast Awards 2021 ging an “Ö1 Sprechstunde”

Den besten Durchblicker Podcast powered by KURIER bewahren die “Sternengeschichten” und laden abends zum Sterneschauen, Philosophieren und Weiterbilden ein.

Gewinner der Kategorie “Durchblicker Podcast” des k.at Podcast Awards 2021 ging an “Sternengeschichten”

Schenkelklopfer und herzliches Lachen schnappte sich der Podcast “Drama Carbonara” in der Kategorie "Podcasts zum Lachen" powered by KURIER, der mit Alltagsgeschichten, Tabuthemen und alle Facetten des Lebens in Witz und Watte hüllt.

Gewinner*innen der Kategorie “Podcasts zum Lachen” des k.at Podcast Awards 2021 ging an “Drama Carbonara”
 
In der Kategorie “Podcasts zum Frühstücken” powered by KURIER überzeugte das charmante Storytelling des Podcasts “Erzähl mir von Wien”. Bei diesem dreht sich alles um Wien und die vielen interessanten und oft erstaunlichen Geschichten und Grätzeln, die diese Stadt prägen.


Gewinner*innen der Kategorie “Podcasts zum Frühstücken” des k.at Podcast Awards 2021 die Macherinnen hinter “Erzähl mir von Wien”

Mit Charme, Humor und Wiener Schmäh spricht der Podcast “Darf’s ein bisserl Mord sein?” über kuriose, ungelöste und längst vergessene Kriminalfälle aus der ganzen Welt und quer durch die Geschichteund begleitet von der Frage erobert der schaurig-schummrige Podcast nicht nur die Horror-Herzen sondern auch den Award der Kategorie “Podcasts zum Gruseln” powered by KURIER ein.


Gewinner*innen der Kategorie “Podcasts zum Gruseln” des k.at Podcast Awards 2021: “Darfs ein bisserl Mord sein?”

Die Kategorie "Popkultur Podcast" verdient sich “Merci, Chérie” powered by KURIER, der Podcast, in dem sich alles um den Eurovision Song Contest dreht. 

Gewinner in der der Kategorie “Popkultur Podcast” des k.at Podcast Awards 2021 ging an “Merci, Chérie”

Klartext bis zum Höhepunkt! sexOlogisch - der Podcast über Sexualität, Körperwahrnehmung und Gewaltprävention, erhielt mit viel Amore den Award in der Kategorie “Podcasts zum Lieben” powered by KURIER.


Gewinnerin der Kategorie “Podcasts zum Lieben” des k.at Podcast Awards 2021: “sexOlogisch”

Wenn es um vergessene Ereignisse, außergewöhnliche Persönlichkeiten und überraschende Zusammenhänge der Geschichte aus allen Epochen geht, überzeugte der Gewinner “Geschichten aus der Geschichte” der Kategorie “Podcasts mit denen die Zeit verfliegt” powered by Österreichs größtem, privaten Bestattungsunternehmen Bestattung Himmelblau mit historischen Anekdoten - ein ganz bisschen Augenzwinkern inklusive. 


Gewinner der Kategorie “Podcasts, mit denen die Zeit verfliegt” sponsored by Bestattung Himmelblau des k.at Podcast Awards 2021: “Geschichten aus der Geschichte”

Der feministische Podcast für Österreich “Große Töchter” führt Gespräche mit Expert*innen, Aktivist*innen und allen, die in Sachen Feminismus, Gleichbehandlungspolitik und Geschlecht etwas zu sagen haben. Ein Impuls, der in der Kategorie “Aktivismus Podcast” powered by Stationista überzeugte und den dazugehörigen Award mit Stolz für sich behaupten konnte. 


Gewinnerin der Kategorie “Aktivismus Podcast” powered by Stationista des k.at Podcast Awards 2021: “Große Töchter”

Copyright
:
 
 
Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © Romar Ferry.

Person im Bild:
Gewinner*innen der Kategorie “Newcomer des Jahres”, v.l.n.r. Lisa Wölfl, Sabrina E. (MOMENT abgeschminkt).
Gewinnerin der Kategorie “Community Podcasts”, Melisa Erkurt (Ö1 Sprechstunde).
Gewinner der Kategorie “Durchblicker Podcast”, Florian Freistetter (Sternengeschichten).
Gewinner*innen der Kategorie “Podcasts zum Lachen”, v.l.n.r. Asta Krejci-Sebesta, Jasna Hörth, Tatjana Lukáš (Drama Carbonara).
Gewinner*innen der Kategorie “Podcasts zum Frühstücken”, v.l.n.r. Edith Michaeler und Fritzi Kraus (Erzähl mir von Wien).
Gewinner*innen der Kategorie “Podcasts zum Gruseln”, v.l.n.r. Franziska Singer, Amrei Baumgartl (Darfs ein bisserl Mord sein?).
Gewinner in der der Kategorie “Popkultur Podcast”, Marco Schreuder und Alkis Vlassakakis (Merci Chérie).
Gewinnerin der Kategorie “Podcasts zum Lieben”, Magdalena Heinzl (sexOlogisch).
Gewinner der Kategorie “Podcasts, mit denen die Zeit verfliegt”, Richard Hemmer (Geschichten aus der Geschichte).
Gewinnerin der Kategorie “Aktivismus Podcast”, Beatrice Frasl (Große Töchter).
 
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Die jubelnden Podcast-Talente und Gewinner*innen des ersten k.at Podcast Awards 2021
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Die jubelnden Podcast-Talente und Gewinner*innen des ersten k.at Podcast Awards 2021
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Gewinner*innen der Kategorie Podcasts zum Lachen Drama Carbonara
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Gewinner*innen der Kategorie Podcasts zum Lachen Drama Carbonara
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Gewinner der Kategorie Podcasts mit denen die Zeit verfliegt sponsored by Bestattung Himmelblau, Geschichten aus der Geschichte
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