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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Easter Bun(n)dles: Der tink-Osterhase bringt Top-Deals bis zu minus 50 Prozent

Das Osterfest begeht tink mit Rabatten bis zu minus 50 Prozent
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Das Osterfest begeht tink mit Rabatten bis zu minus 50 Prozent © tink

Pressemeldung, 05.04.2022
Wien, 05.04.2022 – Die wohl smartesten Geschenke fürs Osterkörbchen gibt es heuer beim Connected-Home-Pionier tink bis einschließlich Ostermontag, den 18. April. Unschlagbare Deals bis zu minus 50 Prozent stellen jeden noch so großen Schoko-Osterhasen gekonnt in den Schatten. Darunter Lifestyle-Produkte und Haushalts-Helferlein von Google, Sonos, eufy, Withings, Nuki, Bosch und tado° - jetzt auf tink.at.

Wer vom plötzlich bevorstehenden Osterfest genauso überrascht wurde, wie vom Schneefall im April, der ist beim Online-Händler tink an der richtigen Adresse. Denn dort warten bis einschließlich 18. April smarte Ideen zu Sonderrabatten, die jedes Osternest zum absoluten Highlight machen. 



Oster Nest Hub
Ein unschlagbares Doppel ist der Google Nest Hub in zweifacher Ausführung. Während der eine smarte Bildschirm in der Küche die Lieblingsrezepte anzeigt, wartet der andere als Bilderrahmen getarnt im Schlafzimmer, sorgt am nächsten Tag für einen verlässlichen Weckruf und erinnert an die bevorstehende Yoga-Session. Ein Alleskönner, mit dem sich die weiteren Smart-Tools einfach und bequem via Sprachbefehl steuern lassen.

tink-Tipp:
Der Google Nest Hub (2. Generation) im 2er-Pack ist ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 109,95 Euro (statt 199,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 



So klingt Ostern
Wer beim Feiertags-Streaming gerne in neue Soundwelten abtauchen möchte, der schnappt sich das Sonos 5.0 Entertainment Set mit der TV-Soundbar Sonos Beam Gen 2 und zwei Sonos One SL. Die Soundbar ist mit zwei Kabeln schneller aufgestellt, als ein Ei geschält. Für das ultimative Heimkino-Erlebnis bildet die verbesserte Sonos Beam Gen 2 Klänge im Raum mit multidimensionalem 3D-Effekt ab und erreicht so jeden Winkel in der Wohnung.

tink-Tipp:
Das Sonos One SL Beam Gen 2 5.0 Entertainment Set ist mit dem Gutschein-Code “Sonos20” ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 759,00 Euro (statt 897,00 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Versteckspiel unmöglich
Finden statt Suchen ist die Devise des diesjährigen Osterfests. Denn mit dem eufyCam 2 Pro Kamera-Set kann man dem Osterhasen gemütlich vor dem Google Nest Hub bei der Arbeit zusehen. Und ist Ostern erst einmal vorbei, behält man dank hochwertiger Sicherheitskameras mit 2K-Auflösung weiterhin den sicheren Überblick. Dank gestochen scharfer Nachtsicht sogar rund um die Uhr. 

tink-Tipp:
Das eufyCam 2 Pro 3+1 Kit Kamera-Set mit Google Nest Hub (2. Generation), gratis eufy Solo IndoorCam Pan und Tilt ist ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 399,00 Euro (statt 648,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Smart und seggsy
Nicht das Geschehen vor der Haustür, dafür die eigene Gesundheit genau im Blick hat die Withings ScanWatch. Die Smart Watch beobachtet nicht nur den Herzrhythmus und informiert bei etwaigen Auffälligkeiten, sondern trackt mit 30 Tagen Akkulaufzeit entspannt den eigenen Schlaf sowie die Sportaktivitäten und zeigt Nachrichten oder App-Inhalte gemütlich am Handgelenk an.

tink-Tipp:
Die Withings ScanWatch 42mm plus gratis Withings Activité Leder-Armband 20mm ist ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 259,00 Euro (statt 349,90 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Ostern Zuhause
Wenn man sich beim Osterfest statt auf Eier- plötzlich auf Schlüsselsuche begeben muss, wird es Zeit für ein Smart-Lock von Nuki. Mit dem Nuki-Set bestehend aus Smart Lock 3.0, Bridge, Fob, und Keypad bekommt jedes Türschloss ein smartes Upgrade. Mit Fob und Keypad wird das Schloss schnell und unkompliziert ohne Schlüssel und ohne Smartphone geöffnet. In der Nuki App hat man alle Informationen über Nutzer*innen und Smart Locks immer im Blick. Praktisch, wenn man schon auf dem Weg in den Osterurlaub ist und sich nochmal versichern möchte, ob die Tür auch verschlossen ist.

tink-Tipp:
Das Nuki Smart Lock 3.0 plus Bridge, Fob und Keypad ist mit dem Gutschein-Code “NukiGarten” ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Marktum 269,00 Euro (statt 366,00 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Kein Muh, kein Mäh bei der Rasenpflege
Mit dem Osterfest kommt auch die Gartensaison voll in die Gänge. Das wohl praktischste Smart-Tool für einen gepflegten Rasen ist ein Mähroboter wie der Bosch Indego S+ 500. Zuverlässig und schnell schneidet er den Rasen dank LogiCut-Funktion und agiert aufgrund seiner smarten Funktionen fast komplett autonom. Sollte das Wettermessgerät Regen oder Hagel prognostizieren, ändert der Mähroboter ohne Zutun seinen Mähplan. Zudem ist er durch die Garage optimal vor jeglichen Witterungsbedingungen geschützt. 

tink-Tipp:
Der Bosch Indego S+ 500 Mähroboter plus gratis Garage ist ab sofort zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt um 779,00 Euro (statt 1.139,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 



Heiße Preise bei tado°
Der nächste Kälteeinbruch kommt bestimmt - um jetzt schon Heizkosten vorzubeugen, empfiehlt es sich, die smarten Systeme von tado° ins Osternest zu legen. Mit dem Heizkörper-Thermostat Starter Kit V3+ mit 2 Thermostaten und Bridge kann man sich zurücklehnen, während das tado°-System den Energieaufwand überwacht und nur dann heizt, wenn man es ihm befiehlt. Dank App ist man örtlich ungebunden und das Zuhause erwartet einen wohlig warm nach dem letzten Skiurlaub des Jahres. 

tink-Tipp:
Das tado° Smartes Heizkörper-Thermostat Starter Kit V3+ mit 2 Thermostaten und Bridge ist ab sofort zu einem Aktions- undaktuellen Bestpreis am Markt um 149,00 Euro (statt 224,98 Euro) auf tink.at verfügbar. 



👉 Weitere smarte Deals zum Osterfest:
  • Bosch Smart Home - Starter Set Rollosteuerung mit 8 Unterputz-Aktoren - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 419,95 Euro (statt 658,60 Euro)
  • Ring Video Doorbell 4 plus Chime Pro Gen. 2 - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 229,95 Euro (statt 259,98 Euro)
  • GARDENA smart SILENO city 250 (2021) Mähroboter inklusive Gateway und gratis Garage - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 739,95 Euro (statt 1.089,98 Euro)
  • Bosch Smart Home - Wohnungspaket Brandschutz - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 219,95 Euro (statt 338,85 Euro)
  • Netatmo Kamera-Set - Smarte Außenkamera & Smarte Innenkamera - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 319,95 Euro (statt 498,99 Euro)
  • Xiaomi Mi Wireless Outdoor Security Camera 1080p Set mit 4 Außenkameras - zu einem Aktions- und aktuellen Bestpreis am Markt von nur 209,95 Euro (statt 339,96 Euro)
Hinweis an die Redaktion:
Bei Fragen zu einem Produkttest wenden Sie sich gerne an uns. Mehr Informationen über tink und zu dem gesamten Produktportfolio finden Sie unter tink.at.

Copyright:
Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © Google Nest Hub, Google | Sonos One SL Beam Gen 2 5.0 Entertainment Set, Sonos | eufyCam 2 Pro 3+1 Kit Kamera-Set, eufy | Withings ScanWatch 42mm, Withings | Nuki Smart Lock 3.0 plus Bridge, Fob und Keypad, Nuki | Bosch Indego S+ 500 Mähroboter plus gratis Garage, Bosch | tado° Smartes Heizkörper-Thermostat Starter Kit V3+ mit 2 Thermostaten und Bridge, tado°
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Über tink
tink ist der Experte für alles rund um das Internet der Dinge. Die Firma wurde 2016 in Berlin gegründet und hat es sich mit seinen mehr als 100 Mitarbeiter*innen zum Ziel gesetzt, jedermann für ein vernetztes Zuhause zu begeistern. Dabei konzentriert sich das Unternehmen nicht nur auf die Vermarktung der vernetzten Hardware, sondern vor allem auf die dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Versicherungen und Mietmodelle. tink wurde von Dr. Marius Lissautzki und Dr. Julian Hueck gegründet und ist neben Deutschland und Österreich in vier weiteren Märkten (US, NL, BE, SE) aktiv. tink wurde 2018 als eines der am schnellsten wachsenden Startups in Europa mit dem Tech5 Award ausgezeichnet. Das Unternehmen hat sich in dem wachsenden Markt rund um Smart Home-Lösungen fest als Experte positioniert und konnte bereits 700.000 Kund*innen von sich überzeugen. Hinter tink stehen die Investoren Rocket Internet, Cadence Growth Capital, ProSiebenSat.1 und der schwedische Energieversorger Vattenfall. Die Smart-Home-Plattform tink sicherte sich 2021 im Rahmen der Series D Finanzierungsrunde ein Investment in Höhe von 40 Mio. Euro.

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