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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma GmbH (Ihre Firma) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ihre Firma legen die Rechte und Pflichten der Ihre Firma fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Ihre Firma geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihre Firma schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Ihre Firma wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Ihre Firma noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Ihre Firma alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Ihre Firma den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Ihre Firma angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Ihre Firma zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Ihre Firma werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Ihre Firma verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Ihre Firma im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Ihre Firma geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Ihre Firma ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Ihre Firma gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Ihre Firma ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Ihre Firma vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Ihre Firma berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Ihre Firma, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Ihre Firma in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Ihre Firma. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Ihre Firma Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Ihre Firma Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Ihre Firma hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Ihre Firma für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Ihre Firma vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Ihre Firma ausgeschlossen.

6.2. Ihre Firma gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Ihre Firma eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Ihre Firma von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Ihre Firma behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Ihre Firma durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Ihre Firma den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Ihre Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihre Firma kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Ihre Firma möglich. Ihre Firma kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Ihre Firma haftet für alle durch von Ihre Firma oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Ihre Firma verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Ihre Firma vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ihre Firma.

10. Geheimhaltung
Ihre Firma verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Ihre Firma und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Ihre Firma zuständige Gericht als vereinbart. Ihre Firma ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Bestattung Himmelblau erweitert internes Ausbildungsprogramm um Bestattungsassistent:in

Zum Abschluss bekommen die Teilnehmer:innen ein Zertifikat
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Zum Abschluss bekommen die Teilnehmer:innen ein Zertifikat © Bestattung Himmelblau

Pressemeldung, 04.01.2023
Wien, 11.01.2023 –  Nach einem erfolgreichen Start im März 2022 ergänzt Bestattung Himmelblau ihre unternehmensinterne Himmelblau Academy um die Position Bestattungsassistent:in. Eine Teilnahme ist an eine erfolgreiche Bewerbung für diese Position gebunden. Auf neue Mitarbeiter:innen wartet eine bezahlte, 3-monatige Ausbildung. Das größte private Bestattungsunternehmen in Österreich setzt damit einen weiteren Schritt, sein Qualitätsversprechen auszubauen und Standards für die gesamte Branche zu definieren. Jobinteressierte können sich ab sofort bewerben.

Professionelle Fachkräfte werden in der Bestattungsbranche dringend gesucht. Eine praxisorientierte Ausbildung, die einen direkten Berufseinstieg ohne Vorerfahrung ermöglicht, soll diese Lücke schließen. Österreichs größtes privates Bestattungsunternehmen Himmelblau setzt an dieser Stelle an und launchte im März 2022 mit der Himmelblau Academy ein unternehmensinternes Ausbildungsprogramm – im ersten Schritt für kompetente Bestattungsberater:innen. Nun folgt die Erweiterung: Ab sofort durchlaufen auch neu eingestellte Bestattungsassistent:innen ein bezahltes 3-monatiges Ausbildungsprogramm. Die Ausbildung schließt nach erfolgreicher Prüfung mit einem Zertifikat “Himmelblaue:r Bestattungsassistent:in” ab.

“Die Himmelblau Academy ist im Frühjahr erfolgreich gestartet. Eine fundierte Ausbildung zu bieten, die innerhalb kürzester Zeit den direkten Berufseinstieg ermöglicht, ist besonders für junge Menschen ein attraktives Angebot. Mit dem bezahlten 3-monatigen Ausbildungsprogramm zum/zur Himmelblauen Bestattungsassistent:in setzen wir den nächsten Schritt, um den Branchennachwuchs noch stärker zu fördern und gleichzeitig unsere Servicequalität beim Kunden zu sichern”, sagt Jacob Homan, Geschäftsführer von Bestattung Himmelblau.



Lernen von den Besten: In drei Monaten zur fertigen Ausbildung
Innerhalb einer 3-monatigen Ausbildung mit erfahrenen Branchenexpert:innen erarbeiten sich angehende Bestattungsassistent:innen das grundlegende Know-how, das für die Arbeit in der Bestattungsbranche gebraucht wird. Die Himmelblau-Trainees erhalten zu Beginn einen Ausbildungspass, um stets den Überblick über die Kursinhalte und deren Weiterentwicklung zu behalten. Neben grundlegendem Branchenwissen über Sarg- und Urnenkunde und unterschiedliche Bestattungsarten, erlernen die Auszubildenden die essentiellen Schritte und Abläufe im Bestattungsprozess kennen. Von der Abholung des/der Verstorbenen am Sterbeort, über die hygienische Versorgung, bis hin zur Aufbahrung und Durchführung der Trauerfeier werden alle Fähigkeiten für eine pietätvolle, wertschätzende und würdevolle Beerdigung erlernt. Die Fortschrittskontrolle erfolgt in drei Stufen und wird in Form von Wissens- und Praxischecks überprüft.

“Der Tod eines Angehörigen kann für alle Betroffenen ein tiefgreifendes Erlebnis sein. Es liegt an uns, diesen Prozess professionell, vertrauensvoll und ganzheitlich zu begleiten. Viele unserer Mitarbeiter:innen entschieden sich aus diesem Grund für einen Karriereweg in der Bestattungsbranche - für einen Job mit Sinn. Es freut uns sehr, dass wir unsere neuen Kolleg:innen auf diesem Weg begleiten dürfen”, ergänzt Sarah Rezac, Leiterin der Himmelblau Academy.



Bestattungsassistent:in - jetzt bewerben
Eigenschaften wie Professionalität, Einfühlsamkeit und Qualitätsverständnis nehmen in der Bestattungsbranche einen hohen Stellenwert ein. Im Zuge der Himmelblau Academy wird jungen Berufseinsteiger:innen Fach- und Branchenwissen sowie Himmelblaue Werte von unternehmensinternen Expert:innen vermittelt. Die Aufgaben der/des Bestattungsassistent:in reichen von der Abholung und Versorgung der Verstorbenen bis hin zur Unterstützung bei der Trauerfeier.

Bewerbungen können ab sofort via jobs@bestattung-himmelblau.at an Bestattung Himmelblau zuhanden Michaela Hemmer übermittelt werden. Bei einer Einstellungszusage erhält man automatisch einen Platz in der Himmelblau Academy. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren und nach Absolvierung des Pflichtschulabschlusses möglich.

Nähere Details sind hier abrufbar.


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Die Nutzung der Bilder ist zu redaktionellen Zwecken im Zusammenhang mit dieser Presseinformation honorarfrei. Foto © Bestattung Himmelblau | Zum Abschluss bekommen die Teilnehmer:innen ein Zertifikat, Logo Himmelblau Academy, Bestattung Himmelblau | Himmelblau-Academy-Leiterin Sarah Rezac mit dem Himmelblau-Ausbildungspass, Daniel Willinger/Bestattung Himmelblau | Himmelblau-Geschäftsführer Jacob Homan und Georg Haas

Personen im Bild:
Sarah Rezac mit Ausbildungspass
Himmelblau-Geschäftsführer Jacob Homan und Georg Haas

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Über Bestattung Himmelblau
Bestattung Himmelblau GmbH ist ein im Jahr 2012 gegründetes privates Bestattungsunternehmen mit bald 10 Filialen in Wien. Als größtes, privates Bestattungsunternehmen Österreichs steht Bestattung Himmelblau für Qualität, Transparenz und Vertrauen. Das Unternehmen beschäftigt rund 50 Mitarbeiter*innen, die mit Kompetenz und Gespür bei Bestattung und Vorsorge unterstützen. Die neun Beratungszentren zeichnen sich durch eine helle und moderne Ausstattung aus. Ob traditionelle oder alternative Bestattungsformen, Bestattung Himmelblau geht stets individuell auf Kundenwünsche ein – das Dienstleistungsportfolio reicht von Erd- oder Feuerbestattungen bis hin zu Wald-, Baum-, See- oder Edelstein- und Diamantbestattungen. Das Unternehmen ist als Great Place to Work zertifiziert, WKO Mitglied sowie Mitglied bei den internationalen Organisationen FIAT IFTA und Europäische Vereinigung für Bestattungsdienste EFFS. Mehr unter www.bestattung-himmelblau.at.
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sv@bestattung-himmelblau.at
T: +43 660935 55 87

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Thomas Thaler, MA
Director I k-digital
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1190 Wien | Leopold-Ungar-Platz 1
T: +43664 60 700-22237
Mail: thomas.thaler@k-digital.at

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